Verordnung betreffend Organisation und Kompetenzen der Departemente und übrigen Verwaltungseinheiten
Departemente: Verordnung Verordnung betreffend Organisation und Kompetenzen der Departemente und übrigen Verwaltungseinheiten Vom 28. Juni 1977 (Stand 1. Juli 1977) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt erlässt, gestützt auf das Organisationsgesetz vom 22. April 1976 ) , folgende Verordnung:
§ 1
1 Die bestehenden Departemente, Abteilungen und Stabsstellen behalten bis auf weiteres ihre heutige Bezeichnung und Zusammensetzung, mit Ausnahme des Polizeidepartementes, dessen Bezeichnung neu lautet: Polizei- und Militärdepartement
2 )
.
§ 2
1 Den Departementen und allen übrigen Verwaltungseinheiten kommen weiterhin alle jene Kompeten - zen zu, die nicht im Widerspruch zum Organisationsgesetz vom 22. April 1976 stehen, jedoch bisher direkt oder mittelbar auf solche organisationsrechtliche Erlasse gestützt waren, die mit der Inkraftset - zung des Organisationsgesetzes vom 22. April 1976 gemäss dessen § 55 aufgehoben sind. Diese Verordnung ist zu publizieren und tritt auf den 1. Juli 1977 in Wirksamkeit.
1) SG 153.100.
2) Heutige Bezeichnung: Justiz- und Sicherheitsdepartement.
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