Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel (562.350)
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Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel

Messen und Märkte: Gebührenverordnung Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel Vom 11. August 2009 (Stand 29. März 2015) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf das Gesetz über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 1972
1 ) , beschliesst:

§ 1

1 Die Fachstelle Messen und Märkte der Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des Präsidialdepartements des Kantons Basel-Stadt erhebt folgende Standplatzgebühren, und zwar pro Standplatz und Veranstaltung:
2 )
2 Für spezielle Geschäfte etc., die nicht veranstaltungstypisch sind, aber zur Attraktivitätssteigerung der Veranstaltung beitragen, kann die Gebühr reduziert werden.

§ 2

1 Zusätzliche Leistungen für Werbung, Administration, Logistik, Energie, Reinigung, Instandstellung, Dekoration, Abfallentsorgung, Wasser- und Abwasserleitungen usw. hat der Bewilligungsnehmer bzw. die Bewilligungsnehmerin bei sämtlichen Messen und Märkten selbst zu organisieren und zu be - zahlen.

§ 3

1 Für den Erlass einer begründeten Ablehnungsverfügung erhebt die Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing eine Gebühr in der Höhe von CHF 200. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Januar 2010 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte vom 17. Juni 2003 aufgehoben.
1) SG 153.800 .
2) Für die Standplatzgebühren siehe Anhang.
1
Anhang zu § 1 Abs. 1 Die Fachstelle Messen und Märkte der Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des Präsidialdepar - tements des Kantons Basel - Stadt erhebt folgende Standplatzgebühr en, und zwar pro Standplatz und Veranstal - tung:

1. Basler Herbstmesse:

1 ) Kindergeschäfte Kategorie 1 Fahrgeschäfte für Kinder, weitere Kinderattraktionen CHF 50 pro m
2 Fahrgeschäfte Kategorie 2 Allgemeine Fahrgeschäfte, bis 100 m
2 CHF 100 pro m
2 deren Gebühren nicht 101 m
2 bis 200 m
2 CHF 45 pro m
2 anderweitig geregelt sind 201 m
2 bis 500 m
2 CHF 35 pro m
2 ab 501 m
2 CHF 15 pro m
2 Kategorie 3 Autoscooter und Geisterbahnen mit fahrenden Fahrgastgondeln CHF 45 pro m
2 Schiess - und Spielgeschäfte Kategorie 4 Schiess - und Spielgeschäfte CHF 150 pro m
2 Kategorie 5 Schiess - und Spielgeschäfte, Rund - Pavillons CHF 130 pro m
2 Verpflegungs - und Süsswarengeschäfte Kategorie 6 Verpflegungsgeschäfte bis 20 m
2 CHF 450 pro m
2 ohne Süsswarengeschäfte ab 21 m
2 CHF 400 pro m
2 Es werden nur Verkaufs - und Pr oduktionsflächen ohne Dachmasse verrechnet. Separate Steh - oder Sitzflächen CHF 30 pro m
2 Separate Lagerflächen CHF 20 pro m
2 Kategorie 7 Süsswarengeschäfte und bis 12 m
2 CHF 300 pro m
2 Marronigeschäfte ab 13 m
3 CHF 250 pro m
2 Es werden nur Verkaufs - und Pr oduktionsflächen ohne Dachmasse verrechnet. Separate Steh - oder Sitzflächen CHF 30 pro m
2 Separate Lagerflächen CHF 20 pro m
2 Handelsgeschäfte Kategorie 8 Handelsgeschäfte, CHF 210 pro m
2 staatliche Einheiten; zuzügl. MWSt Marktbuden staatliche Einheiten; CHF 160 pro m
2 Marktstände zuzügl. MWSt
1 ) Ziff. 1 geändert durch RRB vom 24. 3. 2015 (wirksam seit 29. 3. 2015).
Handelsgeschäfte, bis 12 m
2 CHF 150 pro m
2 eigene Einheiten ab 13 m
2 CHF 100 pro m
2 eigene Einheiten CHF 15 pro m
2 «Häfelimärt» Fahrzeuge Kategorie 9 Wohnmobile, Wohn - , CHF 15 pro m
2 Küchen - , Stallwagen, etc.

2. Basler Weihnachtsmarkt:

Handelsgeschäfte Kategorie 1 Handelsgeschäfte, CHF 400 pro m
2 staatliche Einheiten; zuzügl. MWSt Marktbuden Kategorie 2 Eigene Einheiten bis 18 m
2 CHF 350 pro m
2
19 m
2 bis 30 m
2 CHF 100 pro m
2 ab 31 m
2 CHF 50 pro m
2 Verpflegungs - und Süsswarengeschäfte Kategorie 3 Verpflegungsgeschäfte CHF 500 pro m
2 ohne Süsswarengeschäfte Es werden nur Verkaufs - und Pr oduktionsflächen ohne Dachmasse verrechnet. Separate Steh - oder Sitzflächen CHF 50 pro m
2 Separate Lagerflächen CHF 20 pro m
2 Kategorie 4 Süsswarengeschäfte und CHF 450 pro m
2 Marronigeschäfte Es werden nur Verkaufs - und Produ ktionsflächen ohne Dachmasse verrechnet. Separate Steh - oder Sitzflächen CHF 30 pro m
2 Separate Lagerflächen CHF 20 pro m
2 Fahrgeschäfte Für Fahrgeschäfte, die für den Ba sler Weihnachtsmarkt zugelassen werden, gelten die Gebühren der Basler Herbstmesse.

3. Basler Stadtmarkt:

Handelsgeschäfte mit Jahresbewilligung Kategorie 1 Teilnahme pro Woche: bis 6 m
2 CHF 50 pro m
2 (Mindestbelegung)
5 – 6 Tage ab 7 m
2 zusätzlich CHF 4 pro m
2 (Berechnung pro Monat) Teilnahme pro Woche: bis 6 m
2 CHF 3.50 pro m
2 (Mindestbelegung)
1 – 4 Tage ab 7 m
2 zusätzlich CHF 0.50 pro m
2 (Berechnung pro Tag) Alle Handelsgeschäfte mit Jahresbewilligung erhalten jeweils eine Monatsrechnung. Teilnahmen au s- ser halb der angemeldeten Markttage werden separat verrechnet. Die ang emeldeten Tage sind einz u- halten, andernfalls ein anderer Tarif zur Anwendung gelangen kann.
Handelsgeschäfte ohne Jahresbewilligung Kategorie 2 Tagesgebühr: bis 6 m
2 CHF 3.50 pro m
2 (Mindestbelegung) ab 7 m
2 zusätzlich CHF 0.50 pro m
2 Administrationsgebühr pro Teilnahme CHF 10 Die Gebühren für Handelsgeschäfte ohne Jahresbewilligung sind jeweils vor Ort bar zu bezahlen
. Verpflegungsgeschäfte mit Jahresbewilligung Kategorie 3 Teilnahme pro Woche: bis 6 m
2 CHF 60 pro m
2 (Mindestbelegung)
5 – 6 Tage ab 7 m
2 zusätzlich CHF 10 pro m
2 (Berechnung pro Monat) Alle Verpflegungsgeschäfte mit Jah resbewilligung erhalten jeweils eine Monatsrechnung. Geschäfte, die s o wohl Handels - wie auch Verpflegungsware anbieten, werden gemä ss der entsprechenden Kat e- gorie verrechnet, sofern ein klar getrennt er Verkauf mit separater Theke stattfindet. Sollte ein e räu m- lich klare Unterscheidung nicht möglich sein, kommen die Gebühre n für Verpflegungsgeschäfte mit Jahresbewilligung zur Anwendung.

4. N euwarenmarkt:

Neuwarengeschäfte mit Jahresbewilligung Kategorie 1 Standplatzgebüh r mit mindestens 2 Laufmetern CHF 10 pro Laufmeter Gebührenzuschlag für Tiefen von mehr als 3 Metern pro Tag CHF 10 pro Tiefenmeter Neuwarengeschäfte mit einer Jahresbewi lligung erhalten eine Reduktion von 10% auf den Jahresg e- samtbetrag. Neuwarengeschäfte ohne Jahresbewilligung Kategorie 2 Standplatzgebüh r mit mindestens 2 Laufmetern CHF 10 pro Laufmeter Gebührenzuschlag für Tiefen von mehr als 3 Metern pro Tag CHF 10 p ro Tiefenmeter Verpflegungs - und Süsswarengeschäfte mit Jahresbewilligung Kategorie 3 Standplatzgebüh r mit mindestens 2 Laufmetern CHF 20 pro Laufmeter Verpflegungs - und Süsswarenges chäfte können als Ergänzung zum Neuwarenangebot zugelassen werde n. Diese erhalten nur mit einer Jahresbewilligung (mit 10% Ermässigung) einen Standplatz.

5. Flohmärkte:

Flohmarktgeschäfte mit Jahresbewilligung Kategorie 1 Standplatzgebüh r mit mindestens 2 Laufmetern CHF 10 pro Laufmeter Flohmarktgeschäfte mit einer Jahresbewi lligung erhalten eine Reduktion von 10% Ermässigung auf dem Jahresgesamtbetrag. Flohmarktgeschäfte ohne Jahresbewilligung Kategorie 2 Standplatzgebüh r mit mindestens 2 Laufmetern CHF 10 pro Laufmeter
Verpflegungs - und Süsswarengeschäfte mit Jahresbewilligung Kategorie 3 Standplatzgebüh r mit mindestens 2 Laufmetern CHF 20 pro Laufmeter Verpflegungs - und Süsswarenges chäfte können als Ergänzung zum Flohmarktangebot zugelassen werde n. Diese erhalten nur mit einer Jahresbewilligung (mit 10% Ermässigung) einen Standplatz.

6. Quartiermärkte:

Berechnung nach Mindestbelegung 50 m
2 CHF 1.10 pro m
2 Gesamtfläche des jeweiligen Quartiermarktes

7. Weihnachtsbaummarkt:

Berechnung nach Platzvergabe CHF 300 pro Platz Administrationsgebühr CHF 50 pro Platzvergabe

8. Zirkusse:

2 )
2 ) Ziff. 8 aufgehoben durch RRB vom 17. 9. 2013 (wirksam seit 1. 1. 2014).
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