Grossratsbeschluss betreffend Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden B... (132.200)
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Grossratsbeschluss betreffend Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehenden Sitze

Grossratsbeschluss betreffend Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehenden Sitze Vom 3. Februar 2016 (Stand 7. Februar 2016) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 80 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 ) und § 42 Abs. 3 und 4 des Gesetzes betreffend Wahlen und Abstimmungen (Wahlgesetz) vom 21. April 1994
2 ) und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 15.1998.01 vom 22. Dezember
2015, beschliesst: Ziff. 1
3 )
1 In den einzelnen Wahlkreisen der Stadt Basel und in den Gemeinden Bettingen und Riehen werden die Mitglieder des Grossen Rats nach folgender Aufteilung gewählt: Wahlkreis Grossbasel Ost Grossbasel West Kleinbasel Riehen Bettingen Total Kanton Ziff. 2
1 Diese Sitzverteilung findet für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats vom 23. Oktober
2016 Anwendung. Auf diesen Zeitpunkt wird der Grossratsbeschluss betreffend die Sitzverteilung des Grossen Rats auf die Wahlkreise der Stadt und die Landgemeinden vom 8. Februar 2012 aufgehoben. Dieser Beschluss ist zu publizieren.
1) SG 111.100
2) SG 132.100
3) Softwarebedingte, Einfügung von Gliederungsziffern oder -buchstaben.
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