Beschluss des Weiteren Gemeinderates betreffend Genehmigung des Baurechts- und des Mietvertrages sowie des Bewirtschaftungsvertrages für die gesicherte Weiterführung des Gemeindespitals
Beschluss des Weiteren Gemeinderates betreffend Genehmigung des Baurechts- und des Mietvertrages sowie des Bewirtschaftungsvertrages für die gesicherte Weiterführung des Gemeindespitals Vom 25. Oktober 1978
1) Der Weitere Gemeinderat, auf den Antrag des Gemeinderates, be- schliesst:
1. Der mit dem Diakonissenhaus Riehen als Grundeigentümer abge-
schlossene Baurechts- und Kaufvertrag vom 25. Oktober 1978 über Parzelle 303
10 in Sektion A des Grundbuches Riehen, haltend
10873,5 m
2 Land, wird genehmigt.
2. Der mit dem Diakonissenhaus Riehen als Mieter abgeschlossene
Miet- und Nutzungsvertrag vom 25. Oktober 1978 betreffend: a) das Gärtnereiareal auf der Westseite des Spitalweges mit dem Ge- wächshaus und dem Gärtnerwohnhaus Schmiedgasse 41; b) die alten Wohnhäuser Spitalweg 10 und 12; c) den Küchentrakt sowie verschiedene Räumlichkeiten im Keller, im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss der Gebäude Schützen- gasse 35, 37, 39 und 41 und Spitalweg 20 wird genehmigt.
3. Für den Kauf des Gemeindespitals im Baurecht auf den 1. April 1980
wird ein Kredit von Fr. 4500000.– zu Lasten der Rückstellungen für einen Spitalneubau bewilligt.
4. Der Bewirtschaftungsvertrag mit dem Kanton Basel-Stadt (Sanitäts-
departement) betreffend das Gemeindespital Riehen wird geneh- migt.
5. Der Übernahme des Betriebsdefizits des Gemeindespitals Riehen
ab 1. April 1980 wird zugestimmt. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum, Ziff. 1 und 3 ausserdem der Genehmigung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt. Nachdem der Regierungsrat den Bewirtschaftungsvertrag am 19. Dezember 1978 und den Baurechts- und Kaufvertrag am 16. Januar
1979 genehmigt hat, wird der Beschluss hiermit dem Referendum un- terstellt.
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