Regierungsbeschluss über die Zusatzvereinbarung zum jeweils geltenden Tarifvertrag ü... (331.558)
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Regierungsbeschluss über die Zusatzvereinbarung zum jeweils geltenden Tarifvertrag über den Taxpunktwert zu TARMED betreffend die Abrechnung von Radiopharmaka für PET zwischen dem Kantonsspital St.Gallen und santésuisse - Die Schweizer Krankenversicherer

über die Zusatzvereinbarung zum jeweils geltenden Tarifvertrag über über die Zusatzvereinbarung zum jeweils geltenden Tarifvertrag über den Taxpunktwert zu TARMED betreffend die Abrechnung von den Taxpunktwert zu TARMED betreffend die Abrechnung von Radiopharmaka für PET zwischen dem Kantonsspital St.Gallen und Radiopharmaka für PET zwischen dem Kantonsspital St.Gallen und santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer vom 26. Juni 2007
1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art. 46 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994
2 als Beschluss:

Art. 1. Art. 1.

1 Die zwischen dem Kantonsspital St.Gallen und santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer abgeschlossene Zusatzvereinbarung zum jeweils geltenden Tarifvertrag über den Taxpunktwert TARMED betreffend die Abrechnung von Radiopharmaka für PET (Positronen Emissions Tomographie) vom 19. April 2007 wird genehmigt.

Art. 2. Art. 2.

1 Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 2004 angewendet.

Art. 3. Art. 3.

1 Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 34 des Bundesgesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2005
3 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Die Präsidentin der Regierung: lic. phil. Kathrin Hilber Der Staatssekretär: lic. iur. Martin Gehrer
1 Im Amtsblatt veröffentlicht am 9. Juli 2007, ABl
2007,
2084; in Vollzug ab 1. Januar 2004.
2 SR 832.10.
3 SR 173.32.
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