Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an das regionale Kurszentrum für Turnen un... (251.912)
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Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an das regionale Kurszentrum für Turnen und Sport in Jona

Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an das regionale Kurszentrum für Turnen und Sport in Jona vom 10. Januar 1991 (Stand 10. Januar 1991) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 27. März 1990
1 Kenntnis genom - men und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Der Staat leistet der politischen Gemeinde Jona als Beteiligung am regionalen Kurszentrum für Turnen und Sport einen festen Beitrag von Fr. 3 000 000.–. Ziff. 2
1 Der Staatsbeitrag wird der ordentlichen Verwaltungsrechnung belastet und nach Massgabe des Baufortschritts ausbezahlt. Ziff. 3
1 Die Arbeitsvergebungen bedürfen der Genehmigung des Baudepartementes, Projektänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Ziff. 4
1 Zur teilweisen Deckung des Staatsbeitrags wird der «Spezialreserve für ein kanto - nales Kurszentrum» ein Betrag von Fr. 1 500 000.– entnommen.
1 ABl 1990, 1005.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 28. November 1990; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 10. Januar 1991; in Vollzug ab 10. Januar 1991.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative 3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 26–4 10.01.1991 10.01.1991 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
10.01.1991 10.01.1991 Erlass Grunderlass 26–4
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