Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal (439)
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Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal

Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal Vom 18. Mai 2006 (Stand 1. Januar 2014) Der Landrat des Kantons Basel Landschaft beschliesst:
1 )

§ 1 Fertigstellung der H2

1 Das vom Landrat am 6. Februar 1995 beschlossene Generelle Projekt *Jura - strasse J2+ (Situationsplan 1:5000, Nr. GE 250) wird mit den notwendigen und bis anhin vorgenommenen Projektanpassungen und Projektänderungen unver - züglich verwirklicht.
2 Die Bauarbeiten können in die Etappen *Anschluss Liestal Nord+ und *An - schluss Liestal Nord bis Anschluss Pratteln+ unterteilt werden.

§ 2 Fonds zum Bau der H2 Pratteln Liestal

1 Zur Finanzierung des Baus der H2 Pratteln Liestal abzüglich der bereits angefallenen Kosten für Planung und Landerwerb wird ein Fonds geäufnet.
2 Dem Fonds werden gutgeschrieben:
a. * die Einnahmen aus der befristeten Anhebung der Motorfahrzeugsteuer gemäss dem Gesetz vom 17. Oktober 2013
2 ) über die Motorfahrzeug - steuer;
b. Drittmittel, insbesondere Mittel des Bundes, die für den Bau der H2 Prat - teln Liestal zweckgebunden sind.
3 Während der Bauphase dürfen Gelder aus dem Fonds auch verwendet wer - den für technische und sonstige Vorkehrungen zur Sicherstellung des Ver - kehrsflusses auf der Rheinstrasse, namentlich zur Eindämmung von Gefahren wegen Verkehrsüberlastungen.
4 Für die Redimensionierung und die Sanierung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal dürfen keine Gelder aus dem Fonds verwendet werden.

§ 3 Konsultativkommission

1 Der Regierungsrat wählt eine Konsultativkommission, die ihm als beratendes Organ bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau und der Finanzierung der H2 Pratteln Liestal zur Seite steht.
1) In der Volksabstimmung vom 24. September 2006 angenommen.
2) GS 2014.003, SGS 341 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 35.1006
2 Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie der Wirtschafts und der Verkehrsverbände.

§ 4 Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben

1 Das Gesetz vom 25. Juni 1981
3 ) über die Verkehrsabgaben wird wie folgt ge - ändert: ...
4 )

§ 5 In Kraft Treten

1 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
3) GS 27.762, SGS 341
4) GS 35.1007 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 35.1006
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
18.05.2006 01.01.2007 Erlass Erstfassung GS 35.1006
17.10.2013 01.01.2014 § 2 Abs. 2, lit. a. geändert wg. GS 2014.003 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 35.1006
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 18.05.2006 01.01.2007 Erstfassung GS 35.1006

§ 2 Abs. 2, lit. a. 17.10.2013 01.01.2014 geändert wg. GS 2014.003

* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 35.1006
Erlasstitel Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Prat teln und Liestal SGS -Nr. 439 GS -Nr. 35.1006 Erlassdatum 18. 05. 2006 (LRV 2006/ 034 ) In Kraft 01.01. 2007– 31.10.2020 > Übersicht Systematische Gesetzessammlung des Kantons BL Hinweis: Die Links führen in der Regel zum Landratsprotokoll (2. Lesung), woselbst weitere Links auf die entsprechende Landratsvorlage, auf den Kommis - sionsbericht an den Landrat und das Landratsprotokoll der 1. Lesung zu finden sind. > Mehr Änderungen / Ergänzungen / Aufhebungen (chronologisch absteigend) Datum GS -Nr. In Kraft seit Bemerkungen
11.06.2020 2020.077 01.11.2020 LRV 2020/64 , Aufhebung H2 -Gesetz
17.10.2013 2014.003 01.01.2014 LRV 2012/028 , Totalrevision Gesetz über die Verkehrsabgaben
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