Tarifordnung Cikadeklinik (925.11)
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Tarifordnung Cikadeklinik

75 - 1.9.2005 Vom 12. Mai 2005 GS 35.0547 Zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Verein Suchthilfe Region Basel wird über die Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus dem Kan- ton Basel-Landschaft in die medizinisch-sozialtherapeutische Entzugsklinik Cikade in Böckten folgender Vertrag abgeschlossen:
1. Tagesvollpauschale Cikadeklinik in Böckten
600 Fr. je Belegtag in der Akutphase (bis maximal 28. Tag)
490 Fr. je Belegtag in der Abbau- und Stabilisationsphase (29. bis max. 60. Tag) Kostenträger: Krankenkassen und Kanton
1.1 Zwischenplatzierungen
320 Fr, ab Übertritt in die sozialtherapeutische Zwischenphase (bis 90. Tag) Kostenträger: Kanton und Gemeinden
2. Medizinische Leistungen Werden im Rahmen von Voruntersuchungen (ausserhalb des Klinikaufenthal- tes) medizinische Leistungen erbracht, werden diese direkt mit den Kranken- kassen abgerechnet. Kostenträger: Krankenkassen
3. Weiterführende Dienstleistungen (allgemeine Sozialhilfekosten) Abklärungen, Vorstellungsgespräche mit und Transporte zu therapeutischen Einrichtungen oder in Übergangseinrichtungen sind separat auszuweisen und nach Ansätzen des Spesenreglements des Kantons in Rechnung zu stellen. Die persönlichen Auslagen richten sich nach der Sozialhilfegesetzgebung und betragen pauschal 12 Fr. pro Belegtag. Für Leistungen die den Gesamtbetrag von 750 Fr. übersteigen, ist vorgängig bei der zuständigen Sozialhilfebehörde eine Kostengutsprache einzuholen.
1 GS 34.433, SGS 925.11
1 Der Vertrag vom 19. Februar 2002 1 zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Verein Suchthilfe Region Basel über die Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft in die sozialtherapeutische Entzugsklinik Cikade in Böckten (Tarifordnung Cikadeklinik für das Jahr 2002) wird aufgehoben.
2 Dieser Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft.
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