Grossratsbeschluss über den Ausbau der Radiologie im kantonalen Spital Grabs (321.951.2)
CH - SG

Grossratsbeschluss über den Ausbau der Radiologie im kantonalen Spital Grabs

Grossratsbeschluss über den Ausbau der Radiologie im kantonalen Spital Grabs vom 17. Juni 1993 (Stand 17. Juni 1993) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 16. März 1993 1 Kenntnis genom - men und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 5 600 000.– für den Ausbau der Radiolo - gie im kantonalen Spital Grabs werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 5 600 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 10jährige Tilgungsfrist von 1994 bis 2003» belastet. Ziff. 3
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Ände - rungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Grün - den notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird. Ziff. 4
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
3
1 ABl 1993, 886.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 5. Mai 1993; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 17. Juni 1993; in Vollzug ab 17. Juni 1993.
3 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 28–61 17.06.1993 17.06.1993 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
17.06.1993 17.06.1993 Erlass Grunderlass 28–61
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