Dienstordnung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) (146.55)
CH - BL

Dienstordnung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH)

Dienstordnung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) Vom 10. April 2018 (Stand 1. Januar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 21 des Gesetzes vom 28. September 2017
1 ) über die Organisati - on des Regierungsrats und der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Re - gierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Basel-Landschaft, RVOG BL), beschliesst:

§ 1 Unterstellung

1 Die Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen, Hochschulen («BMH») unter - steht der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdi - rektion («Direktion»).

§ 2 Aufgaben

1 Die Dienststelle BMH ist zuständig für die Planung der Bildungspolitik in den Bereichen Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen und verfolgt dazu die Entwicklungen auf kantonaler, eidgenössischer und internationaler Ebene. *
2 Sie vertritt die Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen in der Öffent - lichkeit und gegenüber den Behörden, setzt die Entscheide der vorgesetzten Behörde um und koordiniert die schulübergreifenden Geschäfte der Berufsbil - dung, Mittel- und Hochschulen des Kantons. *
3 Sie ist zuständig für die Koordination, Planung und Weiterentwicklung der Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen in pädagogischen, organisatori - schen, personellen, qualitativen, administrativen und finanziellen Belangen.

§ 3 Organisation

1 Die Dienststelle BMH gliedert sich in:
a. Dienststellenleitung,
b. * Hauptabteilung Berufsbildung,
c. Hauptabteilung Mittelschulen,
d. Hauptabteilung Hochschulen.
1) GS 2017.083, SGS 140 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026

§ 4 Dienststellenleitung

1 Die Dienststellenleitung führt die Dienststelle gemäss den Führungsrichtlinien der Direktion.
2 Zu den Aufgaben der Dienststellenleitung gehören insbesondere:
a. die Führung der Dienststelle gegen innen;
b. die Vertretung der Dienststelle gegen aussen;
c. die Beratung der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers in strategischen Fragen der Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen;
d. die Koordination des Finanzplanungs- und Rechnungslegungsprozesses, die Antragstellung sowie die Durchsetzung der Finanzvorgaben der Di - rektion;
e. die einheitliche Gestaltung der Prozesse in den Bereichen Administration, Personalwesen und Informatik;
f. die Koordinations- und Führungsfunktion gegenüber den ihr unterstellten Hauptabteilungen;
g. die dienststellenübergreifende und laufbahnorientierte Koordination zwi - schen den verschiedenen Bildungsstufen;
h. die Weiterentwicklung der Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen.
3 Die Stellvertretung übernimmt bei Abwesenheit der Dienststellenleitung deren Aufgaben mit allen dazu gehörenden Rechten und Pflichten.

§ 5 Hauptabteilung Berufsbildung *

1 Die Hauptabteilung Berufsbildung verantwortet die von Bund und Kanton der Direktion übertragenen Aufgaben in den Bereichen Berufsbildung, Berufs-, Stu - dien- und Laufbahnberatung, Berufsintegration und Ausrichtung von Ausbil - dungsbeiträgen. *
2 Sie gliedert sich in:
a. * Hauptabteilungsleitung und Stabsstelle;
b. Abteilung Betriebliche Ausbildung;
c. * Abteilung Laufbahn und Integration;
d. * ...
e. Abteilung Ausbildungsbeiträge;
f. * ...
3 Der Hauptabteilung Berufsbildung sind die kantonalen Berufsfachschulen un - terstellt. *
4 Bei den Berufsfachschulen in privatrechtlicher Trägerschaft übt sie die Auf - sicht aus. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026

§ 6 Hauptabteilungsleitung und Stabstelle *

1 Zu den Aufgaben der Hauptabteilungsleitung gehören insbesondere:
a. die Vertretung der Hauptabteilung gegen innen und gegen aussen;
b. die Leitung der Schulleitungskonferenz der berufsbildenden Schulen BL;
c. die Verantwortung des Finanzplanungs- und Rechnungslegungsprozes - ses innerhalb der Hauptabteilung;
d. die Verantwortung für Personalfragen innerhalb der Hauptabteilung;
e. * die einheitliche Gestaltung der Prozesse in den Bereichen Administration, Finanzen, Personalwesen und Informatik in den ihr unterstellten Schulen;
f. * die Koordination und Beaufsichtigung der Berufsfachschulen, der Lehrbe - triebe, der überbetrieblichen Kurse und der Angebote der höheren Berufsbildung;
g. * die Weiterentwicklung der Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahn - beratung sowie der Berufsintegration;
h. * die Förderung der dienststellen- und direktionsübergreifenden Abstim - mung zu Fragestellungen der Laufbahnorientierung, des Fachkräftebe - darfs und den Bedürfnissen der Wirtschaft;
i. * die Vorbereitung von politischen Geschäften;
j. * die Ausarbeitung von Leistungsvereinbarungen;
k. * die Koordination von abteilungsübergreifenden Projekten.

§ 7 Abteilung Betriebliche Ausbildung

1 Zu den Aufgaben der Abteilung Betriebliche Ausbildung gehören insbesonde - re: *
a. die Lehraufsicht;
b. die Förderung der lernortsübergreifenden Qualitätssicherung und -ent - wicklung;
c. die Unterstützung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zur Sicherung eines ausreichenden und adressatengerechten Angebots an Ausbil - dungsplätzen;
d. die Beratung bei Fragen und Problemen in der Ausbildung Lernender;
e. die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern;
f. die Aufsicht über die Überbetrieblichen Kurse;
g. die Organisation, Durchführung und Aufsicht über die Qualifikationsver - fahren der beruflichen Grundbildung;
h. * die Mitarbeit in fachspezifischen Gremien der Berufsbildung auf kantona - ler, regionaler und schweizerischer Ebene;
i. * die Führung des Lehrstellennachweises. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026

§ 8 Abteilung Laufbahn und Integration *

1 ... *
2 Zu den Aufgaben der Abteilung Laufbahn und Integration gehören insbeson - dere: *
a. die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung von Jugendlichen und Er - wachsenen;
b. der Betrieb von öffentlichen Berufsinformationszentren (BIZ) in Liestal und Bottmingen mit Informationen zum gesamten Aus- und Weiterbil - dungsangebot und zu allen Berufsfeldern;
c. die Beratung für von Arbeitslosigkeit bedrohte oder betroffene er - wachsene Erwerbstätige in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit;
d. die Beratung, Unterstützung und Information von Schulen und weiteren Bildungsinstitutionen in Berufswahl-, Studien- und Laufbahnfragen;
e. * ...
f. * die Pflege der Schnittstellen zu Bildung und Arbeitsmarkt;
g. die Bildungsberatung für Firmen;
h. * die Mitarbeit in fachspezifischen Gremien der Berufs-, Studien- und Lauf - bahnberatung auf kantonaler, regionaler und schweizerischer Ebene;
i. * die Führung der kantonalen Koordinationsstelle Brückenangebote;
j. * die Koordination der Brückenangebote in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt;
k. * die Führung des Zentrums Berufsintegration;
l. * die Führung der Fachstelle Mentoring für Jugendliche in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt;
m. * die Koordination des Angebots check-in aprentas;
n. * die Mitarbeit in fachspezifischen Gremien der Berufsintegration auf kanto - naler, regionaler und schweizerischer Ebene.

§ 9 * ...

§ 10 Abteilung Ausbildungsbeiträge

1 Zu den Aufgaben der Abteilung Ausbildungsbeiträge gehören insbesondere: *
a. die Information und Beratung über Ausbildungsbeiträge;
b. die Prüfung der stipendienrechtlichen Voraussetzungen von Ausbildungs - stätten mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft oder im Ausland;
c. die Entscheide über die Gewährung und Rückzahlung von Stipendien in von der Kommission für Ausbildungsbeiträge bezeichneten Routinefällen;
d. die interkantonale Koordination der Gewährung von Ausbildungsbeiträ - gen durch Kontakt mit Dienststellen des Bundes und der Kantone; * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
e. die Mitarbeit in fachspezifischen Gremien der Ausbildungsbeiträge auf kantonaler, regionaler und schweizerischer Ebene.

§ 11 Hauptabteilung Mittelschulen

1 Die Hauptabteilung Mittelschulen ist zuständig für die Planung der Bildungs - politik im Bereich der Gymnasien (Maturitätsschulen und Fachmittelschulen) im kantonalen, eidgenössischen, und internationalen Kontext sowie für die Koordi - nation, Planung und Weiterentwicklung der Gymnasien in pädagogischen, or - ganisatorischen, personellen, administrativen und finanziellen Belangen.
2 Ihr sind die kantonalen Gymnasien unterstellt.
3 Zu den Aufgaben der Hauptabteilungsleitung gehören insbesondere:
a. die Vertretung der Hauptabteilung gegen innen und gegen aussen;
b. die Leitung der Schulleitungskonferenz der Gymnasien;
c. * die Verantwortung für den Finanzplanungs- und Rechnungslegungspro - zess innerhalb der Hauptabteilung;
d. die Verantwortung der Klassenbildungspläne gegenüber der Dienststel - lenleitung;
e. die einheitliche Gestaltung der Prozesse in den Bereichen Administration, Personalwesen und Informatik in den ihr unterstellten Schulen;
f. die Koordination der externen Evaluation der Gymnasien;
g. die Koordination der Gymnasien bei der übergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Personalressourcen, insbesondere bei Planung und Ein - satz;
h. die Förderung der dienststellen- und direktionsübergreifenden Abstim - mung zu Fragestellungen der Laufbahnorientierung, des Fachkräftebe - darfs und den Bedürfnissen der Wirtschaft.
4 Die Funktion der Hauptabteilungsleitung wird von einer Rektorin oder einem Rektor eines Gymnasiums wahrgenommen. Sie oder er verfügt über die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Weisungsbefugnis.

§ 12 Hauptabteilung Hochschulen

1 Die Hauptabteilung Hochschulen ist zuständig für die Trägerschaftsverant - wortung für die Universität Basel, der Fachhochschule Nordwestschweiz sowie - zung des Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique (CSEM) in Mut - tenz im Rahmen der kantonalen Innovationsförderung.
1bis Die Hauptabteilung Hochschulen ist im Weiteren zuständig für die Allgemei - ne Weiterbildung. *
2 Zu den Aufgaben der Hauptabteilung im Bereich der Hochschulen gehören insbesondere: *
a. die Vertretung der Hauptabteilung gegen innen und gegen aussen; * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
b. die Verantwortung des Finanzplanungs- und Rechnungslegungsprozes - ses innerhalb der Hauptabteilung;
c. die Ausarbeitung von mehrjährigen Leistungsaufträgen für die kantonalen Hochschulinstitutionen;
d. die Koordination und Bearbeitung von Projekten der Hochschulentwick - lung sowie Fragestellungen von Forschungsschwerpunkten und der Inno - vationsförderung im Verantwortungsbereich der Trägerschaft;
e. die Abstimmung mit der Pädagogischen Hochschule in Gestaltungsfragen einer qualitätsorientierten kantonalen Lehrerausbildung;
f. die Aufsicht und Fachführung im Rahmen der Trägerschaftsverantwor - tung für die Hochschulen;
g. die Förderung der dienststellen- und direktionsübergreifenden Abstim - mung zu Fragestellungen der Laufbahnorientierung, des Fachkräftebe - darfs und den Bedürfnissen der Wirtschaft;
h. die Koordination und Begleitung von trinationalen Projekten im Hoch - schulbereich;
i. die Mitwirkung in fachspezifischen Gremien der Hochschulkoordination auf kantonaler, regionaler, schweizerischer Ebene.
3 Zu den Aufgaben der Hauptabteilung im Bereich der Allgemeinen Weiterbil - dung gehören insbesondere: *
a. die subsidiäre Unterstützung von Massnahmen und Angeboten der Allge - meinen Weiterbildung;
b. die Erarbeitung der kantonalen Förderprogramme, Konzepte und Richtli - nien, insbesondere in den Bereichen Sprachförderung, Grundkompeten - zenförderung und Elternbildung;
c. die Repräsentation und Mitarbeit in fachspezifischen Gremien auf kanto - naler, regionaler und nationaler Ebene. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
10.04.2018 01.07.2018 Erlass Erstfassung GS 2018.026
14.01.2020 01.01.2020 § 2 Abs. 1 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 2 Abs. 2 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 3 Abs. 1, lit. b. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Titel geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 1 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 2, lit. a. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 2, lit. c. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 2, lit. d. aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 2, lit. f. aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 3 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Titel geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. e. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. f. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. g. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. h. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. i. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. j. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. k. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 7 Abs. 1 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 7 Abs. 1, lit. h. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 7 Abs. 1, lit. i. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Titel geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 1 aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. e. aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. f. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. h. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. i. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. j. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. k. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. l. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. m. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. n. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 9 aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 10 Abs. 1 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 11 Abs. 3, lit. c. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 12 Abs. 1 bis eingefügt GS 2020.005 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
14.01.2020 01.01.2020 § 12 Abs. 2 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 12 Abs. 3 eingefügt GS 2020.005 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 10.04.2018 01.07.2018 Erstfassung GS 2018.026

§ 2 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 2 Abs. 2 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 3 Abs. 1, lit. b. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 5 14.01.2020 01.01.2020 Titel geändert GS 2020.005

§ 5 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 5 Abs. 2, lit. a. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 5 Abs. 2, lit. c. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 5 Abs. 2, lit. d. 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005

§ 5 Abs. 2, lit. f. 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005

§ 5 Abs. 3 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 6 14.01.2020 01.01.2020 Titel geändert GS 2020.005

§ 6 Abs. 1, lit. e. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 6 Abs. 1, lit. f. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 6 Abs. 1, lit. g. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 6 Abs. 1, lit. h. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 6 Abs. 1, lit. i. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 6 Abs. 1, lit. j. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 6 Abs. 1, lit. k. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 7 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 7 Abs. 1, lit. h. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 7 Abs. 1, lit. i. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 8 14.01.2020 01.01.2020 Titel geändert GS 2020.005

§ 8 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005

§ 8 Abs. 2 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 8 Abs. 2, lit. e. 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005

§ 8 Abs. 2, lit. f. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 8 Abs. 2, lit. h. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 8 Abs. 2, lit. i. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 8 Abs. 2, lit. j. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 8 Abs. 2, lit. k. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 8 Abs. 2, lit. l. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 8 Abs. 2, lit. m. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 8 Abs. 2, lit. n. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

§ 9 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005

§ 10 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 11 Abs. 3, lit. c. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 12 Abs. 1 bis 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit

§ 12 Abs. 2 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005

§ 12 Abs. 3 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005

* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
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