Grossratsbeschluss über den Beitrag aus dem Lotteriefond an die Sanierung der Tonhalle St.Gallen
Grossratsbeschluss über den Beitrag aus dem Lotteriefond an die Sanierung der Tonhalle St.Gallen vom 11. Januar 1990 (Stand 1. Januar 1990) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 10. Oktober 1989 über Beiträge aus dem Lotteriefond 1989 (II)
1 Kenntnis genommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Der Staat leistet der politischen Gemeinde St.Gallen zugunsten der Sanierung der Tonhalle St.Gallen einen Beitrag von Fr. 3 360 000.–. Ziff. 2
1 Der Kredit wird der Reserve «Kantonaler Lotteriefond» belastet. Ziff. 3
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative 3 dem fakultativen Finanzreferendum.
1 Im kantonalen Amtsblatt nicht veröffentlicht. Zu beziehen bei der Staatskanzlei, Regierungs - gebäude, 9001 St.Gallen.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 30. November 1989; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 11. Januar 1990; in Vollzug ab 1. Januar 1990.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 25–8 11.01.1990 01.01.1990 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
11.01.1990 01.01.1990 Erlass Grunderlass 25–8
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