Verordnung betreffend Pflichtenheft des Controller Forums (140.17)
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Verordnung betreffend Pflichtenheft des Controller Forums

Verordnung betreffend Pflichtenheft des Controller Forums Vom 15. November 2016 (Stand 1. Dezember 2016) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 38 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 6. Juni 1983
1 ) , beschliesst:

§ 1 Ziele

1 Das Controller Forum dient der fachlich und zeitlich koordinierten Ausführung von Controlling-Aufgaben, der harmonisierten Anwendung von Control - ling-Instrumenten sowie dem Erfahrungsaustausch, der Weiterbildung und der direktionsübergreifenden Vernetzung der Controller.

§ 2 Aufgaben

1 Das Controller Forum:
a. bespricht den Stand der laufenden Planungs- und Steuerungsgeschäfte;
b. koordiniert zwischen dem zentralen und dezentralen Controlling;
c. gewährleistet den fachlichen Austausch zwischen den Controllern;
d. behandelt Spezialthemen im Controlling;
e. stimmt seine Arbeiten mit dem Planungs- und Strategieausschuss (PSA) ab.

§ 3 Mitglieder und Leitung

1 Das Controller Forum setzt sich zusammen aus:
a. einer Vertretung jeder Direktion;
b. einer Vertretung der Landeskanzlei sowie der kantonalen Gerichte;
c. der für das zentrale Controlling verantwortlichen Person (FKD).
2 Die Leitung wird wahrgenommen durch die für das zentrale Controlling ver - antwortliche Person (FKD).
3 Die Mitglieder bestimmen ihre Stellvertretungen.
4 Die Mitglieder können sich durch Mitteilung an die Leitung durch Mitarbeiten - de begleiten lassen.
1) GS 28.436, SGS 140 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.063

§ 4 Sitzungen

1 Die Sitzungseinberufung und -planung obliegt der Leitung.
2 Die Sitzungen finden in der Regel monatlich statt, die Daten werden möglichst früh bekanntgegeben.
3 Die Sitzungseinladung und die Traktandenliste mit Unterlagen werden spätes - tens 4 Tage vor der Sitzung den Sitzungsteilnehmenden zugestellt. Traktanden können von den Mitgliedern eingebracht werden.
4 Es wird ein Beschlussprotokoll geführt. Dieses wird innerhalb von 5 Arbeitsta - gen versendet. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.063
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
15.11.2016 01.12.2016 Erlass Erstfassung GS 2016.063 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.063
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 15.11.2016 01.12.2016 Erstfassung GS 2016.063 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.063
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