Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Turnanlagen der Kantonsschule S... (215.394.1)
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Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Turnanlagen der Kantonsschule St.Gallen

Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Turnanlagen der Kantonsschule St.Gallen vom 16. Juni 1994 (Stand 16. Juni 1994) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 19. Oktober 1993
1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 16 611 000.– für bauliche Massnahmen an den Turnanlagen der Kantonsschule St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Baukosten wird ein Kredit von Fr. 16 611 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer
20jährigen Tilgungsfrist von 1995 bis 2014 belastet. Ziff. 3
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Ände - rungen des Projektes zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architekto - nischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesent - lich umgestaltet wird. Ziff. 4
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1993, 2529.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 4. Mai 1994; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 16. Juni 1994; in Vollzug ab 16. Juni 1994.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
3 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erklären:
4 Der Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Turnanlagen der Kantonsschule St.Gallen ist am 16. Juni 1994 rechtsgültig geworden, nachdem in - nert der Referendumsfrist vom 16. Mai bis 15. Juni 1994 kein Begehren um Anord - nung einer Volksabstimmung gestellt worden ist. 5 Der Grossratsbeschluss wird ab 16. Juni 1994 angewendet.
3 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
4 ABl 1994, 1335.
5 Referendumsvorlage siehe ABl 1994, 986.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 29–49 16.06.1994 16.06.1994 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
16.06.1994 16.06.1994 Erlass Grunderlass 29–49
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