Grossratsbeschluss über den Neubau des kantonalen Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminars in Gossau
über den Neubau des kantonalen Arbeits- und über den Neubau des kantonalen Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminars in Gossau Hauswirtschaftslehrerinnenseminars in Gossau vom 24. September 1978
1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 20. September 1977
2 Kenntnis genommen und beschliesst:
1. 1.
3
1
2. 2.
1 Zur Deckung der Baukosten, die nach Abzug eines Bundesbeitrages von Fr.
3 161 000.– und eines Beitrages der politischen Gemeinde Gossau von Fr.
163 400.– verbleiben, wird ein Kredit von Fr. 10 150 300.– gewährt.
2 Der Grosse Rat wird ermächtigt, im Rahmen seiner abschliesslichen Ausgabenbefugnis einen Staatsbeitrag an die Kosten der Mehrfachturnhalle zu leisten, die von der politischen Gemeinde Gossau zu erstellen ist.
3. 3.
1 Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 15jährige Tilgungsfrist 1979 bis 1993» belastet.
4. 4.
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
5. 5.
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlages bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
6. 6.
1 Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initiative
4 dem obligatorischen Finanzreferendum.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 9. Mai 1978, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 24. September 1978; in Vollzug ab 25. September 1978. Geändert durch Art. 87 lit. g MSG , nGS 16–17 (sGS
215.1).
2 ABl
1977,
1203.
3 Aufgehoben durch MSG .
4 sGS 125.1.
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