Regierungsratsbeschluss über Beiträge an gemeinsam benützte Abwässerkanäle von Gemei... (814.311)
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Regierungsratsbeschluss über Beiträge an gemeinsam benützte Abwässerkanäle von Gemeinden

Regierungsratsbeschluss über Beiträge an gemeinsam benützte Abwässerkanäle von Gemeinden vom 15. Juni 1965 (Stand 1. Juli 1965)
§ 1
1 Verbindungskanäle zwischen Gemeinden sowie die von zwei oder mehreren Gemeinden gemeinsam benützten Kanäle, die an die Stelle von Einzelkläranlagen treten, werden bezüglich der Höhe des staatlichen Beitrages Abwasserreinigungsan - lagen im Sinne von § 18 lit. b des Einführungsgesetzes vom 23. April 1959 zum Bundesgesetz vom 16. März 1955 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreini - gung
1 ) gleichgestellt.
§ 2
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1965 in Kraft.
1) aufgehoben; jetzt RB 814.20
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 15.06.1965 01.07.1965 Erstfassung ABl. 24/1965
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