Grossratsbeschluss über den Beitrag aus dem Lotteriefond an die Kosten des Kantonsjubiläums SG 2003
Grossratsbeschluss über den Beitrag aus dem Lotteriefond an die Kosten des Kantonsjubiläums SG 2003 vom 11. Januar 2001 (Stand 11. Januar 2001) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 10. Oktober 2000 über Beiträge aus dem Lotteriefond 2000 (II) Kenntnis genommen und beschliesst:
1 Ziff. 1
1 Das Projekt für die Durchführung des Kantonsjubiläums SG 2003 wird geneh - migt. Ziff. 2
1 Zur Deckung des Kostenanteils des Staates wird ein Kredit von Fr. 9 346 000.– gewährt. Der Kredit wird der Reserve «Kantonaler Lotteriefond» belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 4
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. 2
1 Vom Grossen Rat erlassen am 29. November 2000; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 11. Januar 2001; in Vollzug ab 11. Januar 2001 .
2 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 36–7 11.01.2001 11.01.2001 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
11.01.2001 11.01.2001 Erlass Grunderlass 36–7
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