Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung der Aufhebung der Kapellgenossenschaft Dietschwil in der katholischen Kirchgemeinde Kirchberg
Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung der Aufhebung der Kapellgenossenschaft Dietschwil in der katholischen Kirchgemeinde Kirchberg vom 30. Juni 1975 (Stand 30. Juni 1975) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 2 Abs. 1 zweiter Satz des Gesetzes über die Besorgung der Angelegenheiten des katholischen und des evangelischen Konfessionsteiles vom
25. Juni 1923
1 als Beschluss: 2 I. (1.) Ziff. 1
3
1 Der Beschluss des Katholischen Administrationsrates betreffend Aufhebung der Kapellgenossenschaft Dietschwil und ihre Einverleibung in die katholische Kirch - gemeinde Kirchberg wird genehmigt. II. (2.) Ziff. 2 4
1 Dieser Beschluss wird ab 30. Juni 1975 angewendet.
1 sGS 171.1 .
2 In Vollzug ab 30. Juni 1975.
3 Im ursprünglichen Erlasstext war Abschnitt I nicht zusätzlich mit Ziff. 1 bezeichnet. Diese wurde im September 2013 aus technischen Gründen hinzugefügt.
4 Im ursprünglichen Erlasstext war Abschnitt II nicht zusätzlich mit Ziff. 2 bezeichnet. Diese wurde im September 2013 aus technischen Gründen hinzugefügt.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 10–60 30.06.1975 30.06.1975 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
30.06.1975 30.06.1975 Erlass Grunderlass 10–60
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