Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Ausstattung von Liegenschaften an der Davidstrasse/Unterstrasse in St.Gallen
Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Ausstattung von Liegenschaften an der Davidstrasse/Unterstrasse in St.Gallen vom 22. September 1991 (Stand 22. September 1991) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17. Oktober 1990
1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Der Kostenvoranschlag von Fr. 33 565 000.– für Erwerb und Umbau der Liegen - schaften Parzellen Nrn. 3801 und 3846 an der Davidstrasse/Unterstrasse in St.Gallen sowie deren Ausstattung für die Verwaltung wird genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 33 565 000.– gewährt.
2 Der Teilkredit für die erste Etappe von Fr. 17 000 000.– wird dem Konto «Zu til - gende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist 1992 bis 2011» belastet.
3 Der Teilkredit für die zweite Etappe von Fr. 16 565 000.– wird dem Konto «Zu til - gende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist 1993 bis 2012» belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1990, 2411.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 8. Mai 1991; in der Volksabstimmung angenommen worden und rechtsgültig geworden am 22. September 1991; in Vollzug ab 22. September 1991.
Ziff. 4
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initi - ative 3 dem obligatorischen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 26–120 22.09.1991 22.09.1991 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
22.09.1991 22.09.1991 Erlass Grunderlass 26–120
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