Grossratsbeschluss betreffend Betriebskosten und Rechtsstellung des Biozentrums
Grossratsbeschluss betreffend Betriebskosten und Rechtsstellung des Biozentrums Vom 28. Juni 1973 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kom- mission, beschliesst: Das Biozentrum ist in die Universität zu integrieren. Bis zum Erlass eines neuen Universitätsgesetzes wird das Biozentrum provisorisch weiterhin wie eine öffentlich-rechtliche Anstalt behandelt (Zwischen- bericht 6775, S. 12). Sollte innert vier Jahren kein neues Universitätsgesetz in Kraft tre- ten, so wird der Regierungsrat beauftragt, für die Integration des Bio- zentrums in die Universität einen Ratschlag und Gesetzesentwurf vor- zulegen. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
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