Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an den Neubau der gewerblichen und der kau... (232.919)
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Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an den Neubau der gewerblichen und der kaufmännischen Berufsschule Uzwil

Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an den Neubau der gewerblichen und der kaufmännischen Berufsschule Uzwil vom 3. Dezember 1982 (Stand 3. Dezember 1982) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 19. Januar 1982
1 Kenntnis genom - men und erlässt in Anwendung von Art. 31 und 33 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzge - bung über die Berufsbildung vom 19. Mai 1968
2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Staat leistet der politischen Gemeinde Uzwil an die auf Fr. 11 447 300.– ver - anschlagten beitragsberechtigten Kosten des Neubaus der gewerblichen und der kaufmännischen Berufsschule Uzwil einen Beitrag von 32 Prozent, höchstens Fr. 3 663 100.–. Ziff. 2
1 Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 10jährige Tilgungsfrist
1983 bis 1992» belastet. Ziff. 3
1 Projektänderungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates, die Arbeits - vergebungen der Zustimmung des Baudepartementes.
2 Dem Baudepartement steht die Aufsicht über die Bauausführung zu. In die Bau - kommission wird ein Beauftragter des Staates abgeordnet.
1 ABl 1982, 295.
2 sGS 231.1 .
3 Vom Grossen Rat erlassen am 21. Oktober 1982; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 3. Dezember 1982; in Vollzug ab 3. Dezember 1982.
Ziff. 4
1 Über Staatsbeiträge an Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentli - che, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat end - gültig. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative 4 dem fakultativen Finanzreferendum.
4 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 17–76 03.12.1982 03.12.1982 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
03.12.1982 03.12.1982 Erlass Grunderlass 17–76
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