Beschluss des Regierungsrates betreffend das Stundungsgericht, das Konkursgericht un... (915.800)
CH - BS

Beschluss des Regierungsrates betreffend das Stundungsgericht, das Konkursgericht und die Nachlassbehörde für Banken

Beschluss des Regierungsrates betreffend das Stundungsgericht, das Konkursgericht und die Nachlassbehörde für Banken Vom 23. April 1935 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, in Ausführung der Art. 29, 36 und 37 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934, beschliesst, was folgt: Für die Entscheidungen, die nach dem Bankengesetz in erster und einziger kantonaler Instanz durch das Stundungsgericht, das Konkurs- gericht und die Nachlassbehörde zu treffen sind, ist im Kanton Basel- Stadt das Appellationsgericht zuständig. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er tritt sofort in Wirksamkeit.
Markierungen
Leseansicht