Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an die Melioration Kirchberg
Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an die Melioration Kirchberg vom 20. Mai 1979 (Stand 21. Mai 1979) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 29. März 1978 1 Kenntnis genom - men und erlässt in Anwendung von Art. 16 Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 2 als Beschluss:
3 Ziff. 1
1 Der Staat leistet an die auf Fr. 42 000 000.– veranschlagten beitragsberechtigten Kosten der Melioration Kirchberg einen Beitrag von 39 Prozent, höchstens aber Fr. 16 380 000.–. Ziff. 2
1 Die Melioration Kirchberg ist in Etappen durchzuführen.
2 Für die erste Etappe wird ein Staatsbeitrag von Fr. 6 000 000.– bewilligt.
3 Der Grosse Rat beschliesst über die Staatsbeiträge für die weiteren Etappen vor deren Ausführung. Ziff. 3
1 Die Kredite für den Staatsbeitrag werden nach Massgabe des jährlichen Baufort - schrittes in den Staatsvoranschlag aufgenommen.
1 ABl 1978, 588.
2 sGS 111.1 .
3 Vom Grossen Rat erlassen am 29. November 1978, in der Volksabstimmung angenommen worden und rechtsgültig geworden am 20. Mai 1979, in Vollzug ab 21. Mai 1979.
Ziff. 4
1 Über die Bewilligung von Nachtragskrediten für Staatsbeiträge an Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 5
1 Die Staatsbeiträge richten sich sachgemäss nach den Vorschriften der eidgenössi - schen Landwirtschaftsgesetzgebung 4 und nach Abschnitt IV «Staatsbeiträge» des Meliorationsgesetzes.
5 Ziff. 6
1 Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initiative 6 dem obligatorischen Finanzreferendum. Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erklären: 7 Vorstehender Grossratsbeschluss über einen Staatsbeitrag an die Melioration Kirchberg
8 ist in der Volksabstimmung vom 20. Mai 1979 mit 45 096 Ja gegen
30 152 Nein angenommen worden 9 und demnach an diesem Tag rechtsgültig geworden. Der Grossratsbeschluss wird ab 21. Mai 1979 angewendet.
4 Siehe insbesondere BG über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz) vom 29. April 1998, SR 910.1 ; eidgV über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesse - rungsverordnung), vom 7. Dezember 1998, SR 913.1 .
5 sGS 633.1 .
6 sGS 125.1 .
7 ABl 1979, 764.
8 Abstimmungsvorlage siehe ABl 1979, 426.
9 Abstimmungsergebnis siehe ABl 1979, 656.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 14–32 20.05.1979 21.05.1979 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.05.1979 21.05.1979 Erlass Grunderlass 14–32
Feedback