Grossratsbeschluss über den Neubau des Bezirksgebäudes Alttoggenburg in Bazenheid (151.82)
CH - SG

Grossratsbeschluss über den Neubau des Bezirksgebäudes Alttoggenburg in Bazenheid

Grossratsbeschluss über den Neubau des Bezirksgebäudes Alttoggenburg in Bazenheid vom 20. Juni 1986 (Stand 20. Juni 1986) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 14. Oktober 1985
1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 4 233 000.– für den Neubau des Bezirksgebäudes Alttoggenburg in Bazenheid werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge ein Kredit von Fr. 3 833 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist von 1987 bis 1996 belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1985, 1774.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 7. Mai 1986; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 20. Juni 1986; in Vollzug ab 20. Juni 1986.
Ziff. 4
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlages bauli - che Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative
3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 21–87 20.06.1986 20.06.1986 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.06.1986 20.06.1986 Erlass Grunderlass 21–87
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