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Ordnung der Theologischen Fakultät der Universität Basel für ein sechssemestriges Zertifikatsstudium der Theologie (Peritia theologiae)

Ordnung der Theologischen Fakultät der Universität Basel für ein sechssemestriges Zertifikatsstudium der Theologie (Peritia theologiae) Vom 16. Januar 1995 Vom Erziehungsrat genehmigt am 11. September 1995

§1. Die Theologische Fakultät bietet für Studierende, welche weder

die kirchliche noch die fakultätseigene Abschlussprüfung anstreben, einen verkürzten Studiengang an. Der Studiengang kommt für Studie- rende aus dem Inland und Ausland in Frage, die sich durch Aneignung von Grundkenntnissen der wissenschaftlichen Theologie in überschau- barer Zeit Fachkompetenz und Urteilsfähigkeit erwerben wollen. Ein Zertifikat («Peritus bzw. Perita theologiae») bestätigt den erfolgrei- chen Abschluss des Studiengangs.

§2. Voraussetzung für die Zulassung ist die durch die Maturität oder

vergleichbare Qualifikationen ermöglichte Immatrikulation an der Universität. Ein von der Fakultät veranstaltetes Kolloquium mit dem Kandidaten oder der Kandidatin soll Voraussetzungen und Zielvor- stellungen klären.

§3. Das Studium dauert mindestens 6 Semester. Davon sind minde-

stens 4 Semester in Basel zu absolvieren.

§4. Es sind 4 der 6 theologischen Fächer: Altes Testament, Neues Te-

stament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Ökumene- und Missionswissenschaft, Praktische Theologie als Schwerpunktfächer auszuwählen. Darunter muss ein biblisches Fach (Altes Testament oder Neues Testament) sein.

§5. In dem gewählten biblischen Fach sind Sprachkenntnisse (He-

bräisch oder Griechisch) nachzuweisen.

§6. Die Anmeldung zur Prüfung kann frühestens zu Beginn des

6. Semesters des Studiums erfolgen. Bei der Anmeldung sind je

8 Pflichtstunden in den gewählten Schwerpunktfächern, also insgesamt
32 Pflichtstunden nachzuweisen.

§7. Die Prüfungsanforderungen bestehen aus folgenden Leistungen:

1. je 1 Seminararbeit in 2 Schwerpunktfächern nach Wahl;

§8. Die Beurteilung der Einzelleistungen erfolgt nach dem in der

theologischen Zwischenprüfung üblichen Notensystem (§ 6). Die Durchschnittsnote bei gleicher Wertung der Einzelleistungen ergibt die Prädikate:
1,0–1,5 optime;
1,6–2,2 laudabiliter;
2,3–3,0 rite. Die einzelnen Prüfungsleistungen werden durch das Zertifikat ausge- wiesen (§ 1).

§9. Die Prüfungsgebühren sind in der Verordnung betreffend die

Gebühren an der Universität festgelegt. Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Oktober 1995 wirk- sam.
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