Dienstordnung der Schul- und Büromaterialverwaltung und des Verlags des Kantons Basel... (146.56)
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Dienstordnung der Schul- und Büromaterialverwaltung und des Verlags des Kantons Basel-Landschaft

Dienstordnung der Schul- und Büromaterialverwaltung und des Verlags des Kantons Basel-Landschaft Vom 9. September 2003 (Stand 3. März 2015) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 8 des Gesetzes vom 6. Juni 1983
1 ) über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Verwaltungsorganisationsge - setz) und § 6 des Dekrets vom 6. Juni 1983
2 ) zum Verwaltungsorganisations - gesetz, beschliesst:

§ 1 Unterstellung

1 Die Schul- und Büromaterialverwaltung mit dem Verlag des Kantons Ba - sel-Landschaft (kurz: SBMV) ist eine Dienststelle der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (kurz: Direktion) und untersteht deren Vorsteherin oder Vorste - her.
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§ 2 Aufgaben

1 Die SBMV besorgt die Aufgaben, die der Direktion auf den Gebieten der Be - schaffung von Lehrmitteln und Schulmaterialien und der Landeskanzlei für die Beschaffung von Bürogeräten, Büromaterial und Drucksachen übertragen sind.
2 Der Geschäftskreis der SBMV umfasst namentlich:
a. den Einkauf, die Lagerung und die Abgabe der Lehrmittel, der Schulmate - rialien und der Büroartikel;
b. den Einkauf und den Unterhalt der Bürogeräte;
c. die Vergabe von Drucksachen und Buchbindereiarbeiten;
d. das Betreiben der Hausdruckerei;
e. die Betreuung der Kopierzentralen der Verwaltung, der Spitäler und der Schulen;
f. die Herausgabe von Büchern und Lehrmitteln im Verlag des Kantons Ba - sel-Landschaft;
g. die Herausgabe der Schulnachrichten;
1) SGS 140 , GS 28.436
2) SGS 140.1 , GS 28.448 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.1190
h. das Rechnungswesen über die mit den oben aufgeführten Aufgaben ver - bundenen Budgetpositionen;
i. die Kontrolle und die Überwachung der Voranschläge der Schulen;
j. die Leitung der Budgetkommission für die Sekundarstufe I;
k. die Beratung und Protokollführung in den Lehrmittelkommissionen.

§ 3 Dienststellenleitung

1 Die SBMV wird gemäss den Führungsrichtlinien der Direktion geleitet.
2 Die Stellvertretung der Dienststellenleitung wird von einem Ressortleiter oder einer Ressortleiterin wahrgenommen. Er oder sie übernimmt bei Abwesenheit der Dienststellenleitung deren Aufgaben mit allen dazu gehörenden Rechten und Pflichten.

§ 4 Organisation

1 Die SBMV gliedert sich in folgende Ressorts:
a. Schulen,
b. Büromaterial und Empfang,
c. Drucksachen und Bürogeräte,
d. Lager und Spedition,
e. Finanzen.

§ 5 Organigramm

1 Das Organigramm gemäss Anhang ist Bestandteil dieser Dienstordnung.

§ 6 Aufhebung bisherigen Rechts

1 Die Dienstordnung vom 14. August 1990
1 ) der Schul- und Büromaterialverwal - tung wird aufgehoben.

§ 7 In-Kraft-Treten

1 Diese Dienstordnung tritt rückwirkend auf den 1. August 2003 in Kraft.
1) GS 30.356, SGS 146.56 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.1190
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
09.09.2003 01.08.2003 Erlass Erstfassung GS 34.1190
03.03.2015 03.03.2015 § 1 Abs. 2 aufgehoben GS 2015.012 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.1190
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 09.09.2003 01.08.2003 Erstfassung GS 34.1190

§ 1 Abs. 2 03.03.2015 03.03.2015 aufgehoben GS 2015.012

* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.1190
Organigramm der Schul - und Büromaterialverwaltung und des Verlags des Kantons Basel - Landschaft Dienstellenleitung Schul - und Büromateri alverwaltung und Verlag des Kantons Basel - Landschaft Drucksachen / Bürogeräte Stellvertretung der Dienststellenleitung Büromaterial / Empfan g Lager / Spedition Finanzen Schulen
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