Grossratsbeschluss über die Übernahme des Gemeindespitals Altstätten durch den Staat (321.22)
CH - SG

Grossratsbeschluss über die Übernahme des Gemeindespitals Altstätten durch den Staat

Grossratsbeschluss über die Übernahme des Gemeindespitals Altstätten durch den Staat vom 11. Januar 1990 (Stand 1. Januar 1991) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 29. März 1989
1 Kenntnis genom - men und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Der Staat übernimmt am 1. Januar 1991 das Gemeindespital Altstätten als kanto - nales Spital.
2 Die politische Gemeinde Altstätten übergibt dem Staat unentgeltlich die zum Spitalareal gehörenden Liegenschaften mit Inventar.
3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die für den Eigentumsübergang notwendigen Verträge abzuschliessen. Ziff. 2
1 Das in der Bilanz des Spitals Altstätten am 31. Dezember 1990 ausgewiesene Fondvermögen des Spitals geht unter Beibehaltung der bisherigen Zweckbestim - mung an den Staat über. Ziff. 3
1 Der Staat übernimmt im Rahmen der kantonalen dienstrechtlichen Bestimmun - gen das am 31. Dezember 1990 von der politischen Gemeinde Altstätten ange - stellte Spitalpersonal.
1 ABl 1989, 719.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 30. November 1989; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 11. Januar 1990; in Vollzug ab 1. Januar 1991.
Ziff. 4 3 Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 5 lit. b und Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative
4 dem fakultativen Referendum. Ziff. 6
1 Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 1991 angewendet.
3 Änderungen bisherigen Rechts werden nicht aufgeführt.
4 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 25–78 11.01.1990 01.01.1991 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
11.01.1990 01.01.1991 Erlass Grunderlass 25–78
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