Erhöhung des jährlichen Kantonsbeitrages an die Ligia Romontscha/Lia Rumantscha und die Vereinigung Pro Grigioni Italiano
Vom Grossen Rat beschlossen am 27. September 1983
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1.
2 Der Ligia Romontscha/Lia Rumantscha (LR) wird für ihre Tätigkeit zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache und Kultur ein jährlicher Kantonsbeitrag von höchstens 400 000 Franken gewährt.
2.
3 Der Vereinigung Pro Grigioni Italiano (PGI) wird für ihre Tätigkeit zur Erhaltung und Förderung der italienischen Sprache und Kultur ein jährlicher Kantonsbeitrag von höchstens 100 000 Franken gewährt.
3. Die LR und die PGI legen der Regierung, auch zuhanden des Eidgenössischen Departementes des Innern, jeweils Tätigkeitsprogramm und Voranschlag für das folgende Jahr bis spätestens Mitte Dezember sowie Bericht und Rechnung über das abgelaufene Jahr bis spätestens Ende April des folgenden Jahres vor.
4. Die Regierung kann Begutachter beiziehen.
5. Der Finanzhaushalt der LR und der PGI hat sich sinngemäss nach den geltenden kantonalen Regelungen zu richten. Der Voranschlag, das Tätigkeitsprogramm und die Jahresrechnung bedürfen der Genehmigung der Regierung; genehmigte Voranschläge sind verbindlich. Die Einreihung des Personals der LR und der PGI hat nach dem kantonalen Einreihungsplan zu erfolgen, wobei Gehälter und Zulagen die geltenden Ansätze der kantonalen Personalverordnung nicht übersteigen dürfen.
6. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 1984 in Kraft und ersetzt den Beschluss des Grossen Rates vom 24. Mai
1969.
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7. Der Beschluss gemäss Ziffer 1 untersteht gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 Ziffer 6 litera b der Kantonsverfassung dem fakultativen Finanzreferendum. Endnoten
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