Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an das regionale Kurszentrum für Turnen und Sport Mittelrheintal
Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an das regionale Kurszentrum für Turnen und Sport Mittelrheintal vom 17. Juni 1993 (Stand 17. Juni 1993) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 26. Januar 1993
1 Kenntnis genom - men und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Der Staat leistet als Beteiligung am regionalen Kurszentrum Mittelrheintal einen Beitrag von insgesamt Fr. 4 200 000.–, nämlich: a) Fr. 3 500 000.– an die politische Gemeinde Widnau für den Bau einer Sport - halle; b) Fr. 700 000.– an die Schulgemeinde Kriessern für den Bau eines Ringerzen - trums. Ziff. 2
1 Der Staatsbeitrag wird der ordentlichen Verwaltungsrechnung belastet und nach Massgabe des Baufortschritts ausbezahlt. Ziff. 3
1 Zur teilweisen Deckung des Staatsbeitrags wird der «Spezialreserve für ein kanto - nales Kurszentrum» ein Betrag von Fr. 2 100 000.– entnommen. Ziff. 4
1 Die Arbeitsvergebungen bedürfen der Genehmigung des Baudepartementes, Projektänderungen der Genehmigung des Regierungsrates.
1 ABl 1993, 301.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 5. Mai 1993; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 17. Juni 1993; in Vollzug ab 17. Juni 1993.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative 3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 28–60 17.06.1993 17.06.1993 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
17.06.1993 17.06.1993 Erlass Grunderlass 28–60
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