Verordnung über die Verleihung des Professortitels an Lehrer der Mittelschulen (215.14)
CH - SG

Verordnung über die Verleihung des Professortitels an Lehrer der Mittelschulen

Verordnung über die Verleihung des Professortitels an Lehrer der Mittelschulen vom 17. März 1981 (Stand 1. August 1981) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 85 des Mittelschulgesetzes vom 12.
1 als Verordnung: 2
Art. 1
1 Der Regierungsrat verleiht den Titel «Professor» auf Antrag des Erziehungsrates oder der Verkehrsschulkommission an: a) Hauptlehrer für wissenschaftliche Fächer, die über einen akademischen Ab - schluss verfügen; b) Hauptlehrer für wissenschaftliche Fächer, die über ein Sekundarlehrerdiplom verfügen; c) Hauptlehrer für Musik, Singen, Turnen oder Zeichnen, die über ein Maturi - tätszeugnis oder ein Primarlehrerdiplom verfügen und ein Fachstudium von der Dauer eines Hochschulstudiums abgeschlossen haben.
2 Er kann den Titel in besonderen Fällen auch an Lehrbeauftragte verleihen.
Art. 2
1 Der Titel wird verliehen: a) nach vierjähriger Bewährung an einer Mittelschule des Kantons an Hauptleh - rer nach Art. 1 Abs. 1 lit. a und c dieser Verordnung; b) nach achtjähriger Bewährung an einer Mittelschule des Kantons an Hauptleh - rer nach Art. 1 Abs. 1 lit. b dieser Verordnung.
2 Über die Bewährung erstellt der Rektor ein Gutachten.
1 sGS 215.1 .
2 Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. April 1981, SchBl 1981, Nr. 4; in Vollzug ab Beginn des Schuljahres 1981/82.
Art. 3
1 Die Verordnung über die Verleihung des Professortitels an Lehrer der Kantons - schulen, der Verkehrsschule und der Lehrerbildungsanstalten vom 4. November
1968
3 wird aufgehoben.
Art. 4
1 Diese Verordnung wird ab Beginn des Schuljahres 1981/82 angewendet.
3 nGS 5, 478 (sGS 215.11).
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 16–21 17.03.1981 01.08.1981 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
17.03.1981 01.08.1981 Erlass Grunderlass 16–21
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