Grossratsbeschluss über die Erhaltung des Alten Bades Pfäfers (271.43)
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Grossratsbeschluss über die Erhaltung des Alten Bades Pfäfers

Grossratsbeschluss über die Erhaltung des Alten Bades Pfäfers vom 6. Januar 1983 (Stand 6. Januar 1983) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 14. April 1982 1 Kenntnis genom - men und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen errichtet zusammen mit den politischen Gemeinden Pfä - fers und Bad Ragaz, der Thermalbäder und Grand-Hotels Bad Ragaz AG sowie der Vereinigung der Freunde von Bad Pfäfers die Stiftung Altes Bad Pfäfers.
2 Der Staat bringt die Liegenschaft Altes Bad Pfäfers in die Stiftung ein.
3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Stiftungsurkunde zu unterzeichnen. Ziff. 2
1 Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 4 194 500.– für die Restaurierung des Alten Bades Pfäfers werden genehmigt. Ziff. 3
1 Die Stiftung Altes Bad Pfäfers erhält an die Kosten der Restaurierung des Alten Bades Pfäfers einen Staatsbeitrag von Fr. 2 424 500.– aus dem Lotteriefond. Ziff. 4
1 Der ausstehende Bundesbeitrag wird zu Fr. 700 000.– einem Vorschusskonto bei der Finanzverwaltung belastet.
2 Das Vorschusskonto ist zulasten des Lotteriefondes zu verzinsen.
1 ABl 1982, 704.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 24. November 1982; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 6. Januar 1983; in Vollzug ab 6. Januar 1983.
Ziff. 5
1 Die Arbeitsvergebungen bedürfen der Genehmigung des Baudepartementes, Projektänderungen der Genehmigung des Regierungsrates.
2 Dem Baudepartement steht die Aufsicht über die Bauarbeiten zu. In die Baukom - mission werden zwei Beauftragte des Staates abgeordnet. Ziff. 6
1 Über Staatsbeiträge für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordent - liche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat end - gültig. Ziff. 7
1 Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative
3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 18–13 06.01.1983 06.01.1983 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
06.01.1983 06.01.1983 Erlass Grunderlass 18–13
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