Verordnung betreffend die Erhebung einer Spruchgebühr bei Entscheidungen über Notari... (292.600)
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Verordnung betreffend die Erhebung einer Spruchgebühr bei Entscheidungen über Notariatskostenrechnungen

Verordnung betreffend die Erhebung einer Spruchgebühr bei Entscheidungen über Notariatskostenrechnungen Vom 6. Juli 1964 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, aufgrund des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren vom 31. März 1921
1) , beschliesst: Die Justizkommission kann für ihre Entscheidungen über Modera- tion und Tarifierung von Notariatskostenrechnungen eine Gebühr bis Fr. 300.– erheben. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt sofort in Wirksamkeit.
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