Regierungsbeschluss zum Vertrag über die Leistungen der Krankenversicherer an die St... (331.542)
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Regierungsbeschluss zum Vertrag über die Leistungen der Krankenversicherer an die Stiftung Suchthilfe, St.Gallen

zum Vertrag über die Leistungen der Krankenversicherer an die zum Vertrag über die Leistungen der Krankenversicherer an die Stiftung Suchthilfe, St.Gallen Stiftung Suchthilfe, St.Gallen vom 27. März 2007
1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art. 46 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994
2 als Beschluss:

Art. 1. Art. 1.

1 Der zwischen der Stiftung Suchthilfe, St.Gallen, und santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer abgeschlossene Vertrag betreffend die ambulante methadongestützte Behandlung drogenabhängiger Patienten und Patientinnen vom 12. Februar 2007
3 wird genehmigt.

Art. 2. Art. 2.

1 Der Regierungsbeschluss zum Vertrag über die Leistungen der Krankenversicherer an die Stiftung Hilfe für Drogenabhängige, St.Gallen, vom 16. Juni 1998
4 wird aufgehoben.

Art. 3. Art. 3.

1 Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 2007 angewendet.

Art. 4. Art. 4.

1 Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 53 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994
5 Beschwerde an den Bundesrat erhoben werden. Die Präsidentin der Regierung: Karin Keller-Sutter Der Staatssekretär: lic. iur. Martin Gehrer
1 Im Amtsblatt veröffentlicht am 2. April 2007, ABl
2007,
1247; in Vollzug ab 1. Januar 2007.
2 SR 832.10.
3 ABl
2007,
1248.
4 nGS 33–71 (sGS 331.542).
5 SR 832.10.
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