Grossratsbeschluss über eine Einlage in den Fonds für die betriebswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung von Fachkräften aus osteuropäischen Staaten
Grossratsbeschluss über eine Einlage in den Fonds für die betriebswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung von Fachkräften aus osteuropäischen Staaten vom 8. November 1990 (Stand 8. November 1990) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat vom Bericht des Regierungsrates vom 10. April 1990 zur Staatsrechnung 1989 Kenntnis genommen und beschliesst: 1 Ziff. 1
1 Der Staat legt zulasten der Staatsrechnung 1989 Fr. 3 000 000.– in den Fonds für die betriebswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung von Fachkräften aus osteuro - päischen Staaten ein. Ziff. 2
1 Der Regierungsrat regelt die Beiträge aus dem Fonds durch Verordnung. Ziff. 3
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative 2 dem fakultativen Finanzreferendum.
1 Erlassen am 27. September 1990; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 8. November 1990; in Vollzug ab 8. November 1990.
2 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 25–99 08.11.1990 08.11.1990 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
08.11.1990 08.11.1990 Erlass Grunderlass 25–99
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