Verordnung über die Umnutzung landwirtschaftlicher Wohnbauten und schützenswerter Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen
                            Verordnung über die Umnutzung landwirtschaftlicher  Wohnbauten und schützenswerter Bauten und Anlagen  ausserhalb der Bauzonen (Umnutzungsverordnung, UVO)  Vom 21. November 2000 (Stand 30. November 2000)  Gestützt auf Art.  36  Abs.  2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22.  Juni
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1979 (RPG)  1  )  von der Regierung erlassen am 21.  November 2000
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Grundsatz
                            1  Von den in Artikel  24d RPG  2  )    vorgesehenen  Umnutzungsmöglichkeiten  (Wohnen  bleibt   Wohnen;   vollständige   Zweckänderung   von   als   schützenswert   anerkannten  Bauten und Anlagen) wird Gebrauch gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Verfahren
                            1  Umnutzungen   bedürfen   einer   Baubewilligung   im   Baubewilligungs-   und   BAB-  Zustimmungsverfahren   gemäss  Artikel  2  ff.   der  Raumplanungsverordnung   für  den  Kanton Graubünden vom 26.  November 1986 (KVRO)  3  )  .
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 In-Kraft-Treten
                            1  Die Verordnung tritt mit der Publikation in Kraft  4  )  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SR  700
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SR  700
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  BR  801.110
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  Im KA vom 30.  November 2000 publiziert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  AGS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21.11.2000  30.11.2000  Erlass  Erstfassung  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  AGS Fundstelle  Erlass  21.11.2000  30.11.2000  Erstfassung  -