Regierungsratsbeschluss betreffend die Füllung von Kinder- und anderen Kleinballonen
                            Regierungsratsbeschluss betreffend die Füllung von  Kinder- und anderen Kleinballonen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  vom 16. November 1976 (Stand 20. November 1976)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Verwendung von Wasserstoff oder anderen Brenngasen für die Füllung von  Kinder- und anderen Kleinballonen, wie Spiel-, Hochzeits-, Reklameballonen, im  Kanton Thurgau wird mit sofortiger Wirkung verboten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Nicht unter das Verbot fallen Sonden-, Markierungs-, Frei- und Fesselballone.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  In Kraft getreten auf den 20. November 1976.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Amtsblatt  Erlass  16.11.1976  20.11.1976  Erstfassung  keine Angabe