Regierungsbeschluss über die Anpassung der Besoldung der Berufsschul-Lehrkräfte auf das Jahr 2004
Regierungsbeschluss über die Anpassung der Besoldung der Berufsschul-Lehrkräfte auf das Jahr 2004 vom 2. Dezember 2003 (Stand 8. März 2005) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art. 21 und 23 der Besoldungsverordnung vom 27. Februar
1996
1 * als Beschluss: 2
Art. 1 Stufenanstieg
a) Nichtgewährung
1 Auf das Jahr 2004 wird Berufsschul-Lehrkräften der Stufenanstieg nicht gewährt, wenn sie im Jahr 2003 nach den Gehaltsstufen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 18 und 19 besoldet worden sind.
Art. 2 b) Gewährung
1 Auf das Jahr 2004 wird Berufsschul-Lehrkräften der Stufenanstieg gewährt, wenn sie im Jahr 2003 nach den Gehaltsstufen 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 besoldet wor - den sind.
2 Vorbehalten ist die Anrechenbarkeit eines Dienstjahrs.
Art. 3 *
c) Nachgewährung
1 Berufsschul-Lehrkräften im Jahr 2003 in den Gehaltsstufen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 wird der auf das Jahr 2004 nicht gewährte Stufenanstieg nachgewährt, wenn sie ein Laufbahnjahr erreichen, in dem der Lohn nicht tiefer als im folgen - den Laufbahnjahr ist.
2 Vorbehalten ist die Anrechenbarkeit eines Dienstjahrs.
1 sGS 143.2 .
2 Im Amtsblatt veröffentlicht am 15. Dezember 2003, ABl 2003, 2863; in Vollzug ab 1. Januar
2004 bis 31. Dezember 2014.]]).
Art. 4 Einmalige Zulage
1 Im Jahr 2004 wird Berufsschul-Lehrkräften eine einmalige Zulage von Fr. 1000.– bezahlt, wenn sie im Jahr 2003 nach den Gehaltsstufen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 18 und 19 besoldet worden sind.
2 Vorbehalten ist die Anrechenbarkeit eines Dienstjahrs.
Art. 5 Vollzug
1 Dieser Erlass wird in den Jahren 2004 bis 2014 angewendet.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 39–12 02.12.2003 01.01.2004 Ingress geändert 40–38 08.03.2005 keine Angabe
Art. 3 geändert 40–38 08.03.2005 keine Angabe
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
02.12.2003 01.01.2004 Erlass Grunderlass 39–12
08.03.2005 keine Angabe Ingress geändert 40–38
08.03.2005 keine Angabe Art. 3 geändert 40–38
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