Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an den Erweiterungsbau der gewerblichen un... (232.921)
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Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an den Erweiterungsbau der gewerblichen und der kaufmännischen Berufsschule Buchs

Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an den Erweiterungsbau der gewerblichen und der kaufmännischen Berufsschule Buchs vom 20. Juni 1986 (Stand 20. Juni 1986) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 14. Oktober 1985
1 Kenntnis ge - nommen und erlässt in Anwendung von Art. 45 ff. des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung vom 19. Juni 1983
2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Staat leistet der Schulgemeinde Buchs an die auf Fr. 18 021 300.– veran - schlagten beitragsberechtigten Kosten des Neubaus der gewerblichen und der kaufmännischen Berufsschule Buchs einen Beitrag von 35 Prozent, höchstens Fr. 6 307 500.–. Ziff. 2
1 Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 15jährige Tilgungsfrist
1987 bis 2001» belastet. Ziff. 3
1 Projektänderungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates, die Arbeits - vergebungen der Zustimmung des Baudepartementes.
2 Dem Baudepartement steht die Aufsicht über die Bauausführung zu. In die Bau - kommission wird ein Beauftragter des Staates abgeordnet.
1 ABl 1985, 1707.
2 sGS 231.1 .
3 Vom Grossen Rat erlassen am 7. Mai 1986; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 20. Juni 1986; in Vollzug ab 20. Juni 1986.
Ziff. 4
1 Über Staatsbeiträge an Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentli - che, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat end - gültig. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative 4 dem fakultativen Finanzreferendum.
4 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 21–92 20.06.1986 20.06.1986 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.06.1986 20.06.1986 Erlass Grunderlass 21–92
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