Nachtrag zur Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 betreffend Zuteilung der evangelischen Einwohner zu Rickenbach und Wilen an die evangelische Kirchgemeinde Wil
Nachtrag zur Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 betreffend Zuteilung der evangelischen Einwohner zu Rickenbach und Wilen an die evangelische Kirchgemeinde Wil
1 ) vom 4. Juni 1890 (Stand 13. Juni 1890)
Art. 1
1 Auf Ansuchen der evangelischen Einwohner zu Wilen bei Rickenbach und mit Zu - stimmung der Kirchenvorsteherschaft Sirnach, wohin die Betreffenden bisher kirch - lich gehörten, werden die Evangelischen der thurgauischen Ortschaft Wilen bei Ri - ckenbach an die evangelische Kirchgemeinde Wil zugeteilt.
Art. 2
1 Diese Zuteilung erfolgt in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen, wie die Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 das Verhältnis für die evangelischen Einwohner der thurgauischen Ortschaft Rickenbach zur evangelischen Kirchgemein - de Wil, Kanton St. Gallen, geordnet hat.
Art. 3
1 Dieser Nachtrag zur genannten Übereinkunft ist ebenfalls gemäss den in den Kantonen St. Gallen und Thurgau gültigen Gesetzen höherer Genehmigung zu unter - stellen.
1) Vom RR des Kantons SG am 13. Juni 1890, vom RR des Kantons TG am 16. Mai 1890 ge - nehmigt.
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 04.06.1890 13.06.1890 Erstfassung -
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