Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Schulliegenschaften Mariaberg in Rorschach
Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Schulliegenschaften Mariaberg in Rorschach vom 10. Januar 2002 (Stand 10. Januar 2002) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 20. März 2001 Kenntnis genommen und beschliesst:
1 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 19 680 000.– für bauliche Massnahmen an den Schulliegenschaften Mariaberg in Rorschach werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 19 680 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert
10 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 29. November 2001; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 10. Januar 2002; in Vollzug ab 10. Januar 2002.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
2 Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt:
3 Der Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an den Schulliegenschaften Mariaberg in Rorschach wurde am 10. Januar 2002 rechtsgültig, nachdem inner - halb der Referendumsfrist vom 11. Dezember 2001 bis 9. Januar 2002 kein Begeh - ren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist. 4 Der Grossratsbeschluss wird ab 10. Januar 2002 angewendet.
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
3 Siehe ABl 2001, 126.
4 Referendumsvorlage siehe ABl 2001, 2594.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 37–5 10.01.2002 10.01.2002 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
10.01.2002 10.01.2002 Erlass Grunderlass 37–5
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