Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung von Ausrüstung und Miete für das Berufs- ... (232.923)
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Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung von Ausrüstung und Miete für das Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe St.Gallen sowie für das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland

Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung von Ausrüstung und Miete für das Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe St.Gallen sowie für das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland vom 29. Juni 2004 (Stand 29. Juni 2004) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 6. Januar 2004 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss:
1 Ziff. 1
1 Für die Ausrüstung des Berufs- und Weiterbildungszentrums für Gesundheitsbe - rufe St.Gallen im Jahr 2004 wird ein Kredit von Fr. 302 341.– gewährt. Ziff. 2
1 Die Regierung wird ermächtigt, die notwendigen Mietverträge für das Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe St.Gallen sowie für das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland abzuschliessen. Ziff. 3
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 2
1 Vom Kantonsrat erlassen am 4. Mai 2004; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 29. Juni 2004; in Vollzug ab 29. Juni 2004.
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 39–77 29.06.2004 29.06.2004 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
29.06.2004 29.06.2004 Erlass Grunderlass 39–77
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