Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz (680.110)
CH - SH

Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz

ngeschlossenen Kantone durch die Vereinigten

Art. 6 Organe

Die Organe dieser Vereinbarung sind: − der Verwaltungsrat, − die Geschäftsleitung, − die Kontrollstelle der Rheinsalinen.

Art. 7 Verwaltungsrat

1 Jeder Aktionärkanton hat Anspruch auf einen Vertreter im Verwal- tungsrat der Rheinsalinen.
2 Hinsichtlich dieser Vereinbarung hat der Verwaltungsrat neben sei- nen in den Statuten festgelegten Befugnissen folgende Aufgaben: a) Bestimmung der Höhe der Regalgebühren und Festlegung des Verteilungs schlüssels. b) Genehmigung der Abrechnung über die Regalgebühren. c) Entschädigung der Organe dieser Vereinbarung sowie Vergü- tung der den Rheinsalinen entstandenen Vertriebs - und Verwal- tungs kosten. d) Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen vorliegender Vereinbarung.
3 Bei Geschäften gemäss Abs. 2, lit. a) bis d) sind nur die Verwal- tungsratsmitglieder stimmberechtigt, welche Vertreter der dieser Vereinbarung angeschlossenen Kantone sind.

Art. 8 Geschäftsleitung

1 Die Geschäftsleitung der Rheinsalinen übernimmt alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ übertragen sind.
2 Es handelt sich namentlich um folgende Aufgaben: a) Lückenlose Sicherstellung und Förderung des Vertriebs aller in der Sc hweiz hergestellten oder aus dem Ausland bezogenen Salzarten. b) Erhebung der festgelegten Lieferpreise unter Einschluss der Re- galgebühr. c) Auszahlung der Regalgebühren an die Kantone. d) Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Salzvorräte für die wirtschaftliche Kriegsvorsorge, gegebenenfalls unter Mit- wirkung der Kantone. e) Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen und eidge- nössischen Instanzen. f) Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beraten- der Stimme.
ollstelle der Rheinsalinen hat folgende Aufgaben: gericht entschieden. ten und Beitritt
1) Für diesen Beschluss ist Art. 7 Abs. 3 sinngemäss sind an den Verwaltungsrat der Rheinsali- jahres erklärt h-
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