Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Graubünden
                            Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die öffentliche  Sozialhilfe im Kanton Graubünden  Vom 27. Oktober 1998 (Stand 1. Dezember 1998)  Gestützt   auf   Art.  15   des   Gesetzes   über   die   öffentliche   Sozialhilfe   im   Kanton  Graubünden vom 7.  Dezember 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  von der Regierung erlassen am 27.  Oktober 1998
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Verwaltung von Klientengeldern
                            1  Vermögenswerte der Klienten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen über die  Aufbewahrung und die Anlage von Mündelvermögen zu verwalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Zahlungsverkehr und Abrechnungswesen
                            1  Das zuständige Departement erlässt im Einvernehmen mit der kantonalen Finanz  -  kontrolle   Weisungen   über   den   Zahlungsverkehr   und   das  Abrechnungswesen   des  kantonalen Sozialdienstes.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 Kantonsbeiträge
                            1  Das Departement entscheidet über die Beitragsberechtigung der gemeindeeigenen  Sozialdienste.   Die   Zuständigkeit   zur  Auszahlung   der   Kantonsbeiträge   richtet   sich  nach dem Finanzhaushaltsgesetz.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4 Inkrafttreten
                            1  Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1.  Dezember 1998 in Kraft und erset  -  zen diejenigen vom 15.  Dezember 1986  2  )  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BR  546.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  AGS 1986, 1751 und AGS 1996, 3570
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  AGS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27.10.1998  01.12.1998  Erlass  Erstfassung  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  AGS Fundstelle  Erlass  27.10.1998  01.12.1998  Erstfassung  -