Grossratsbeschluss zur Festsetzung der Steuerparameter für das Jahr 2023
Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss zur Festsetzung der Steuerparameter für das Jahr 2023 vom 5. Dezember 2022 (Stand 1. Januar 2023) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 3, Art. 67 und Art. 75 des Steuergesetzes vom 25. April
1999, beschliesst:
Art. 1
1 Der Steuerfuss für die Staatssteuer der natürlichen Personen für das Jahr
2023 beträgt 96%.
2 Der Gewinnsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2023 beträgt 6%.
3 Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2023 beträgt 0.5 Promille.
4 Die Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei juristischen Personen für Gewinnanteile, welche im folgenden Geschäftsjahr in Form einer Dividende ausgeschüttet werden, beträgt für das Jahr 2023 25%.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
05.12.2022 01.01.2023 Erlass Erstfassung 2022-41
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 05.12.2022 01.01.2023 Erstfassung 2022-41
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