Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des K... (161.110)
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Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder

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36'617
1/2020
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997
3. Wahlkreis Neuhausen 10'507 umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall
4. Wahlkreis Reiat 10'191 umfassend die Gemeinden Thayngen, Bargen, Bütten- hardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen und Stetten
5. Wahlkreis Stein 5'665 umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen
6. Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen 1'617 umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen Total 82'049
2 Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.
§ 3
1 Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird durch den Zuteilungs-Divisor geteilt und zur nächstgelegenen gan- zen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind.
2 Der Zuteilungs-Divisor wird so festgelegt, dass beim Verfahren nach Abs. 1 genau 60 Sitze vergeben werden.
§ 4
2) Die 60 Sitze des Kantonsrates werden gestützt auf das Verfahren gemäss § 3 wie folgt auf die Wahlkreise verteilt: Zuteilungs-Divisor: 1'370 Quotient Sitze
1. Wahlkreis Schaffhausen Wohnbevölkerung: 36'617 = 26,728 27 Sitze
2. Wahlkreis Klettgau Wohnbevölkerung: 17'452 = 12,739 13 Sitze
3. Wahlkreis Neuhausen Wohnbevölkerung: 10'507 = 7,670 8 Sitze
4. Wahlkreis Reiat Wohnbevölkerung: 10'191 = 7,439 7 Sitze
3 = 4,135 4 Sitze = 1,180 1 Sitz
1) und in die kantonale Geset-
1/2020
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