Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Betreibungsamts und seiner Reg... (281.102)
CH - SH

Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Betreibungsamts und seiner Regionalstellen

1 ner Regionalstellen
1) und die Ände- , Bezeichnungen
1/2017 Organisation und Aufgaben
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997 die Führung der Buchhaltung der Regionalstellen an diese delegie- ren.
3 Für die Geschäftsdatenverwaltung des ganzen Betreibungskreises besteht ein einheitliches IT-System. Zur Arbeitserfüllung oder zur Si- cherstellung der Stellvertretung stehen dem Betreibungsamt Schaff- hausen sowie den jeweiligen Regionalstellen die notwendigen Lese- und Schreibrechte auf die Fall-Dokumentationen des ganzen Betrei- bungskreises zu.
4 Die Leitung des Betreibungsamts Schaffhausen sorgt für eine ein- heitliche Praxis im ganzen Betreibungskreis. Sie legt in Zusammen- arbeit mit den Regionalstellen die Arbeitsabläufe und die Zuständig- keiten im Detail fest. Dabei achtet sie auf effiziente Abläufe und ge- währleistet ein breites Dienstleistungsangebot in den Regionen.
§ 3
1 Die Regionalstellen sind zuständig für ordentliche Betreibungen auf Pfändung und auf Konkurs von Schuldnerinnen und Schuldnern mit Wohnsitz oder Sitz in einer Gemeinde ihrer Region gemäss § 1 Abs.
2 der Verordnung über die Betreibungskreise.
2 Für ordentliche Betreibungen von Schuldnerinnen und Schuldnern mit Wohnsitz oder Sitz in Schaffhausen, Bargen, Beringen, Buch- berg, Merishausen, Neuhausen am Rheinfall und Rüdlingen ist die Abteilung Betreibungen in Schaffhausen zuständig.
3 Die Abteilung Betreibungen in Schaffhausen ist ausschliesslich zu- ständig für Betreibungen auf Sicherheitsleistung, Betreibungen auf Pfandverwertung, Wechselbetreibungen, Arreste, Retentionen, Ei- gentumsvorbehalte und Viehverschreibungen für den ganzen Kan- ton.
4 Auszüge aus dem Betreibungsregister können Berechtigte beim Betreibungsamt Schaffhausen oder bei einer Regionalstelle einho- len.
§ 4
1 Das Obergericht als Aufsichtsbehörde über das Schuldbetrei- bungs- und Konkurswesen wählt die Betreibungsbeamtinnen und - beamten des Betreibungsamts Schaffhausen und der Regionalstel- len sowie deren Stellvertretungen.
2 Die Leitung des Betreibungs- und Konkursamts Schaffhausen, die Abteilungsleitung Betreibungen Schaffhausen sowie die Leitung ei- ner Regionalstelle bedarf des eidgenössischen Fachausweises "Fachfrau/Fachmann Betreibung und Konkurs" oder einer gleichwer- tigen Ausbildung. Zuständigkeit Wahl der Betrei- bungsbeamtin- nen und -beamten
3
3) und in die kantonale Ge- Inkrafttreten
1/2017
Markierungen
Leseansicht