Gesetz über den Tag der Zweisprachigkeit (10.2)
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Gesetz über den Tag der Zweisprachigkeit

Gesetz über den Tag der Zweisprachigkeit vom 10.02.2015 (Fassung in Kraft getreten am 01.07.2015) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 6 Abs. 4 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004; gestützt auf das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG) und die dazugehörige Verordnung vom 4. Juni 2010 (SpV); nach Einsicht in die Botschaft 2014-DIAF-130 des Staatsrats vom 11. No - vember 2014; auf Antrag dieser Behörde, beschliesst:

Art. 1

1 Jedes Jahr findet am Europäischen Tag der Sprachen ein Freiburger Tag der Zweisprachigkeit statt.

Art. 2

1 Der Leitgedanke des Tages der Zweisprachigkeit besteht darin:
a) Initiativen, die im Bereich der Partnersprache bestehen, zu fördern;
b) bestehende Projekte und solche, die an diesem Tag geschaffen werden, zu koordinieren;
c) die guten Beziehungen zwischen den kantonalen Sprachgemeinschaften zu fördern und zu verstärken.

Art. 3

1 Die Ziele des Tages der Zweisprachigkeit sind:
a) Anreize zu schaffen, auf die andere Kultur zuzugehen um das gegensei - tige Verständnis zu verbessern;
b) die verschiedenen existierenden und zukünftigen Aktionen sowie das Image eines zweisprachigen Kantons zu fördern.

Art. 4

1 Der Staatsrat kann ausnahmsweise Aktivitäten, die dem Leitgedanken und den Zielen nach den Artikeln 2 und 3 entsprechen, fördern:
a) durch eine logistische Unterstützung;
b) durch eine finanzielle Unterstützung, sofern diese Aktivitäten die Krite - rien für die Gewährung einer Finanzhilfe für mehrsprachige Kantone gemäss Artikel 17 SpV erfüllen oder dazu beitragen, dass Freiburg als zweisprachiger Kanton wahrgenommen wird.

Art. 5

1 Der Staatsrat legt das Inkrafttreten dieses Gesetzes fest. 1 )
2 Dieses Gesetz untersteht dem Gesetzesreferendum. Es untersteht nicht dem Finanzreferendum.
1) Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2015 (StRB 21.04.2015).
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
10.02.2015 Erlass Grunderlass 01.07.2015 2015_014 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 10.02.2015 01.07.2015 2015_014
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