Beschluss über die Bewilligung eines Rahmenkredites für den Bau der S-Bahn Schaffhausen
-Bahn Schaffhausen -Bahn Schaffhausen wird ein Rahmenkredit - und Preisst and vom Dezember kann vom Regierungsrat um die ausgewiesene Teuerung - Erzingen ( - Basel) 35.0
9.7
4.1 Gemeinde 1.67)
6.2
3.4
10.6
5.8
Bahn Schaffhausen (Bund 1.39; Kanton 2.21; Stadt Schaffhausen 2.21)
2 Der Regierungsrat bewirtschaftet den Rahmenkredit.
3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, in Vereinbarungen mit den Bahnunternehmen oder den Gemeinden und dem Bund die Beitr ge und deren Auszahlung zu regeln.
3.
1 Für den Betrieb der S -Bahn Schaffhausen zwischen Jestetten und Schaffhausen wird nach Abzug der Gemeindebeiträge ein jährl cher Staatsbeitrag von 1.2 Millionen Franken bewilligt.
2 Der Beitrag entspricht dem Projekt - und P reisstand vom Dezem ber 2010 und kann vom Regierungsrat um die ausgewiesene Teue- rung erhöht werden.
3 Er reduziert sich um allfällige Beiträge Dritter.
4.
1 Dieser Besch luss untersteht dem Referendum.
2 Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten
1)
.
3 De r Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen
2) und in die ka tonale Gesetzessammlung aufzunehmen. Fussnoten:
1) I n Kraft getreten am 1. November 2011 (Amtsblatt 2011, S. 1437).
2) Amtsblatt 2011, S. 1434 .
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