Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr
Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr (StKB BKöV) vom 28. September 2021 (Stand 1. Januar 2022) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 5 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom
24. April 2016 (GöV),
beschliesst:
Art. 1 Kostenaufteilung unter den Bezirken des inneren Landesteils
1 Die Bezirke des inneren Landesteils beteiligen sich an den Kosten des öf - fentlichen Verkehrs mit folgendem Verteilschlüssel: a) Bezirk Appenzell 40% b) Bezirk Schwende 16% c) Bezirk Rüte 26% d) Bezirk Schlatt-Haslen 8% e) Bezirk Gonten 10%
2 Nach einer Fusion zum Bezirk Schwende-Rüte trägt dieser die Anteile der beiden Bezirke Schwende und Rüte, also 42%.
Art. 2 Geltungsdauer
1 Diese Kostenaufteilung gilt für die Jahre 2022 bis 2026.
Art. 3 Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
28.09.2021 01.01.2022 Erlass Erstfassung 2021-30
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 28.09.2021 01.01.2022 Erstfassung 2021-30
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