Verordnung über die Koordination raumbezogener, digitaler Datenbestände
Geltungsbereich und Zweck der kantonalen Geodaten- ngige Beschreibung der ene, digitale Datensätze. abgerufen werden können. Geltungsbereich Zweck Begriffe Definitionen
3 Die beteiligten Stellen sind: a) die Geodaten-Strategiegruppe b) die kantonale GIS-Stelle
1) c) die kantonalen Dienststellen, die Geodaten beschaffen, erstel- len, nutzen und nachführen d) die weiteren vertraglich am kantonalen Geodatenpool ange- schlossenen Stellen, wie namentlich Gemeinden, Leitungsbe- treiber, Ingenieurbüros, sowie weitere Interessierte. II. Zuständigkeiten
§ 3
1 Die Geodaten-Strategiegruppe legt die Strategie fest und legt die- se dem Regierungsrat zur Genehmigung vor.
2 Die Geodaten-Strategiegru ppe bezeichnet die anzuwendenden Datenmodelle, genehmigt die Geodaten-Informatikprojekte und in- formiert den Regierungsrat sowie die weiteren Stellen über den Stand der Entwicklung.
3 Die Geodaten-Strategiegruppe setzt sich aus acht Mitgliedern zu- sammen: a) Vorsteher bzw. Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements als Vorsitzender bzw. Vorsitzende, b) je eine Vertretung der Stadt Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall, c) eine von der Gemeindepräsidentenkonferenz bestimmte Vertre- tung der weiteren Gemeinden, d) Vertretung der SIA-Sektion Schaffhausen, e) Leitung des Vermessungsamtes, f) Leitung des Planungs- und Naturschutzamtes, g) Leitung Informatik-Strategie des Kantons Schaffhausen.
4 Die Geodaten-Strategiegruppe ent scheidet mit einfachem Stim- menmehr. Bei Stimmengleichheit hat der bzw. die Vorsitzende den Stichentscheid.
5 Die Leitung der kantonalen GIS-Stelle bereitet die Sitzungen der Geodaten-Strategiegrup pe vor und unterbreitet dieser Anträge. Sie nimmt an den Sitzungen der Geodaten -Strategiegruppe mit bera-
§ 4 Die kantonale GIS-Stelle setzt die kantonale Geodaten-Strategie
um. Sie ist namentlich zuständig für: Geodaten- Strategiegruppe Kantonale GIS-Stelle
den kantonalen Geodatenpool rele- schaffung notwendiger Werkzeu- üglich der anzuw endenden Datenmodelle ekte gegenüber der Geoda- Geodatenpool relevant sind. zu unterhalten und nachzu- von der Geodat en-Strategiegruppe tonale GIS-Stelle zu übergeben. erträge zu den Leistungen ge- ihrer Gültigkeit der Genehmi- nd der kantonalen GIS-Stelle samt itionskosten trägt der Kanton. Kantonale Dienststellen Vertraglich am kantonalen Geodatenpool angeschlossene Stellen Zentrale Kosten Geodatenpool
2 Die vertraglich am kantonalen Geodatenpool angeschlossenen Stellen beteiligen sich an diesen Kosten nach Massgabe des Nut- zens wie folgt: a) Stadt Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall: Fr. 3.-- pro Einwohner und Jahr; b) Gemeinden Beringen, Stein am Rhein, Thayngen: Fr. 2.-- pro Einwohner und Jahr; c) die anderen Gemeinden: Fr. 1.-- pro Einwohner und Jahr; d) die weiteren vertraglich angeschlossenen Stellen gemäss indi- vidueller Absprache.
3 Die Ansätze gemäss Abs. 2 verstehen sich jeweils ohne Mehr- wertsteuer. Sie werden jeweils auf den 1. Januar der Teuerung (Stand Ende November des Vorja hres) angepasst. Berechnungs- grundlage ist der Indexstand Augu st 2008 auf 1 03,9 Punkten (In- dex Dezember 2005 = 100)
4 Für die Berechnung der Kosten gemäss Abs. 2 lit. a-c werden die offiziellen Einwohnerzahlen des Vorjahres, Stand Ende Dezember, herangezogen.
5 Die Leistung der vorstehenden Beiträge ist im Rahmen der An- schlussverträge sicherzustellen.
§ 8 Alle am kantonalen Geodatenpool beteiligten Stellen tragen die
Kosten für die Erstellung und Erneuerung, den Unterhalt und die Nachführung der Geodaten in ihr em Verantwortungsbereich. Kan- tonsintern werden die Kosten bei der Dienst- bzw. Amtsstelle ver- rechnet, bei welcher sie anfallen. IV. Weitere Bestimmungen
§ 9 Für alle Geodaten gilt der Bezugsrahmen der Amtlichen Vermes-
sung.
§ 10 Die im kantonalen Geodatenpool integrierten Geodaten sind in der
Datenmodellierungssprache INTERLIS
2) zu beschreiben. In be- gründeten Fällen kann eine andere Schnittstelle mit der kantonalen GIS-Stelle vereinbart werden. Kosten Geodaten Datenmodell / Schnittstelle
änkungen ergeben sich lchen Bedingungen für Dritte en Mitglieder der Geodaten-Stra- n vom 24. Januar 2005.
3) und in die kantonale Ge-
30. März 1999. che und Datentransfermethode’. Internet / Intranet Datenschutz IT-Infrastruktu r Spesen Inkrafttreten
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