Grossratsbeschluss zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 8. Februar 2021 (Stand 8. Februar 2021) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019 bei.
Art. 2
1 Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
2 Geringfügige Änderungen der Vereinbarung genehmigt die Standeskom - mission selbständig.
Art. 3
1 Der Beschluss tritt mit der Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
08.02.2021 08.02.2021 Erlass Erstfassung 2021-22
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 08.02.2021 08.02.2021 Erstfassung 2021-22
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